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Geschrieben von Mehtab am 17.06.2020, 23:02 Uhr

Kindesmißbrauch

Wenn es verjährt ist, dann wird gar nicht mehr ermittelt. Das ist bei allen möglichen Straftätern so und hat mit der Kirche nichts zu tun.

Was soll die Kirche denn sonst mit dem Mann machen? Soll sie ihn verurteilen, wenn das staatliche Strafrecht wegen Verjährung der möglichen Straftaten nicht mehr greift?

Ob die Verjährung im StGB gut geregelt ist oder nicht, ist eine andere Frage.

 
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