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Geschrieben von Hannehoch6 am 31.12.2011, 11:19 Uhr

kennt sich jemand mit erben aus? Sehr komplizierter Fall

vergiss es lieber, wenn deine Mutter nur Schulden hatte. Klar kannst du jetzt deine Stiefschwester auf Herausgabe verklagen aber wenn dann die Auflistung der Schulden kommt und die Kosten der Beerdigung und was sonst noch zu zahlen ist, soviel Schmuck kann es wohl nicht gewesen sein, dass man das nochmal hochkochen möchte und wenn die Mutter gewollt hätte, dass ihr den Schmuck bekommt, hätte sie wohl etwas in der Richtung getan.

Trotzdem kann ich deine Beweggründe nachvollziehen aber auch verstehen, dass euch die "persönlichen" Dinge der Mutter nicht komplett ausgehändigt wurden, wenn ihr euch nicht an den Beerdigungskosten beteiligt habt.

 
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