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Geschrieben von Holzkohle am 09.01.2012, 22:31 Uhr

kennt sich jemand damit aus? Infos nach Unfall

Nabend, in meinem Bekanntenkreis hat jemand einen recht schweren Unfall gebaut. Beide Fahrer waren Schuld. Beide Fahrer + alle Insassen kamen ins KH. Meine Bekannte steht unter Schock und ist in psychologischer Behandlung. Sie weiß nur, dass man den anderen Fahrer aus dem Wagen schneiden musste, mehr sagt man ihr nicht.

Ist das üblich bzw. "normal", dass der Unfallgegner nichts über den anderen Unfallgegner erfährt oder kann man hier tatsächlich davon ausgehen, dem gehts nicht gut oder er ist gar gestorben?

Danke

 
17 Antworten:

Re: kennt sich jemand damit aus? Infos nach Unfall

Antwort von HellsinkiLove am 09.01.2012, 22:39 Uhr

ich denke das das völligst normal ist.

es gibt ja sowas wie ärztliche schweigepflicht die auch in diesem fall greift

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Ärztliche Schweigepflicht

Antwort von Grundlagentrottel am 09.01.2012, 22:42 Uhr

"mehr sagt man ihr nicht. "

Sie ist doch dort nicht beim Kaffeeklatsch. Wieso sollte das Krankenhauspersonal ihr über einen wildfremden Menschen großartig Auskunft geben? Unfall"gegner" hin oder her.

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Re: kennt sich jemand damit aus? Infos nach Unfall

Antwort von Christine70 am 09.01.2012, 22:44 Uhr

wenn sie in psychiatrischer behandlung ist, denk ich, wird der psychologe schon wissen, wie es den gegnern geht. im schlimmsten fall ist er drauf geschult, es ihr beizubringen.

wenn er nix sagt, geh ich davon aus, die unfallgegner liegen noch im KH

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Re: Ärztliche Schweigepflicht

Antwort von Sakra am 09.01.2012, 22:45 Uhr

weil sie sich sorgen macht frau grundlagentrottel?????

schuld hin oder her, es geht um ein menschenleben.
ich hoffe dein nick ist nicht programm............

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Re: Ärztliche Schweigepflicht

Antwort von Grundlagentrottel am 09.01.2012, 22:49 Uhr

"weil sie sich sorgen macht "

Und deshalb soll sich der Arzt oder Psychologe über die Schweigepflicht hinwegsetzen? Ahja... Wenn du meinst. Aber die werden sicher besser als du wissen, was sie wem wann zu erzählen haben.

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Re: kennt sich jemand damit aus? Infos nach Unfall

Antwort von Holzkohle am 09.01.2012, 23:03 Uhr

Zitat Grundlagentrottel, der/die mir irgendwie stark bekannt vor kommt

"Sie ist doch dort nicht beim Kaffeeklatsch."

Das mit Sicherheit nicht, und diesen Satz find ich reichlich überzogen. Sie macht sich große Sorgen, da sie wie auch ihre Kinder nicht gerade glimpflich verletzt wurden. Ich denke, es ist durchaus menschlich, das Personal zu fragen, wie es dem Unfallgegner geht, das täte ich auch - und erzähl mir bitte nicht, DU NICHT.
Meine Frage war lediglich, ob dies Gang und Gebe ist, mehr nicht.

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mein onkel sein schwierigster gang war es zu den angehörigen zu gehen

Antwort von RM- am 09.01.2012, 23:12 Uhr

er hat dort nachgeforscht - es fiel im wahrhaftig nicht leicht

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Re: kennt sich jemand damit aus? Infos nach Unfall

Antwort von dhana am 09.01.2012, 23:14 Uhr

Hallo,

ja, das ist gang und gäbe.
Weil es einfach nicht erlaubt ist Aussenstehenden - und ja, das ist auch der Unfallgegner Auskünfte zu geben. Umgekehrt möchte sicher auch deine Freundin nicht, das ihre Verletzungen oder die ihrer Kinder mit ihr Unbekannten besprochen werden.
Wenn bei dem Unfall jemand zu Tode gekommen wäre, dann wüsste sie das sicher, alleine, weil schon die Polizei dagewesen wäre.

LG Dhana

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Sowas kann evtl. der Seelsorger beantworten, der am Unfallort war.

Antwort von 77shy am 10.01.2012, 7:15 Uhr

Der betreut die Unfallopfer und Angehörigen auch danach.

Als mein Bruder letztes Jahr einen schweren Autounfall hatte, hat er/haben wir alle "Infos" vom Seelsorger bekommen. Auch, als der andere verstorben ist.

Wenn sie nicht weiß, welcher und ob ein Seelsorger am Unfallort war, kann sie dies bei der Polizei erfahren.

MfG

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@ holzkohle -mir auch

Antwort von Sakra am 10.01.2012, 7:41 Uhr

also ist der name doch programm!

das die schweigepflicht nicht verletzt werden darf ist uns allen klar, aber der trottel hatte deine frage nicht verstanden.

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Re: Sowas kann evtl. der Seelsorger beantworten, der am Unfallort war.

Antwort von Holzkohle am 10.01.2012, 7:53 Uhr

danke für die Antworten!

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Re: Sowas kann evtl. der Seelsorger beantworten, der am Unfallort war.

Antwort von Häsle am 10.01.2012, 8:41 Uhr

Habt ihr schon in der Zeitung nachgeschaut? Bei uns stehen schwere Unfälle immer drin. Die rasenden Reporter stecken ihre Nasen und Kameras überall rein.

Sie kann auch bei der Polizei nachfragen. Es macht schon einen Unterschied, ob man wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrl. Tötung angezeigt wird. Spätestens, wenn sie vernommen wird, muss ihr das gesagt werden.

Alles Gute für deine Bekannte.

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Ja das ist normal

Antwort von Birgit67 am 10.01.2012, 8:47 Uhr

ich bekomme auch am Telefon keine Auskunft über meine Mama wenn sie mal wieder im KH ist obwohl sie mich eigentlich längstens kennen müssen - wenn ich dort bin bekomme ich welche - genauso ist es mit dem Unfallgegner - als Ausenstehende bekommt man keine Antwort und erst recht dann nicht wenn evtl. noch eine Gerichtsverhandlung folgt dann wird sowieso nichts preisgegeben erst zur Akteneinsicht für den Anwalt.

Gruß Birgit

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Seelsorger dürfen das nicht!

Antwort von franziska1958 am 10.01.2012, 10:51 Uhr

Hallo,
informationen über das schicksal eines unfallbeteiligten darf man nur weitergeben, wenn diese das auch möchten. Vermitteln kann er auf alle fälle und auch kontakte herstellen.

Am besten an die polizei wenden.

Franziska

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Re: Seelsorger dürfen das nicht!

Antwort von Falknerin am 10.01.2012, 10:57 Uhr

Interessant, dass Du das schreibst. Als ich das las, fragte ich mich nämlich auch, ob die solche Informationen überhaupt weitergeben dürfen...

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Opferschutz der Polizei

Antwort von Dorilys am 10.01.2012, 11:59 Uhr

Beim Unfall meines Mannes hat der Opferschutz den Kontakt zur Unfallfahrerin vermittelt, da die Fahrein darum gebeten hatte.

Opferschutz hat nicht zwangsläufig mit Gewaltverbrechen zu tuen, er unterstützt auch bei Unfällen.

LG Dorilys

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genaue Informationen erhältst du dann aus den Medien :-(

Antwort von Alexa1978 am 10.01.2012, 19:54 Uhr

Wie gilt hier die ärztliche Schweigepflicht?

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