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Geschrieben von Leewja am 26.08.2014, 9:00 Uhr

jeder Anwalt MUSS auf Beatungshilfeschein beraten

und ja, es lohnt sich nicht.

Pechsache.

Zudem gibt es ja noch die Möglichkeit der Prozeysseekostenhilfe..

Ich würde vorsclagen: zum besten supermegafamilienrechtsanwalt, wenn der sagt "kostet so und so viel" sagt man "ja, klar, in ordnung", und wenn er dann nach beratung brageld sehen will, den BHS auf den tisch legen, und wenn er motzt, frage, ob man das mal bei der Kammer klären soll ;)

ALF wird das zum Kotzen finden, mein maqnn findet es zwar auch zum Kotzen, muss aber eben auch zähneknirschend damit leben ;))
Gruß

Leewja, Rechtanwaltsgattin

 
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