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Geschrieben von kravallie am 26.08.2014, 14:33 Uhr

Das ist ja die andere Seite des gleichen Problems@stt

genau so IST es!!!!
eigentlich hat sich die komplette forderung erledigt, allein auf Auskunft kann man das arme Kind verklagen.
mich übrigens nicht, denn ich bin nicht mal persönlich dazu aufgefordert worden, Auskunft zu erteilen.
ich überlege, ob ich die Anwältin tatsächlich rausfordern soll.

 
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