Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von mandala67 am 06.04.2013, 20:20 Uhr

ich überlege nun auch mir so ein tattoo stechen zu lassen

find ich gut....

find ich richtig gut!

der bericht dazu war neulich im wdr und verfügung hin oder her - in der schublade nützt sie nix.
das ist aussagekräftig und für jeden retter zu akzeptieren - oder?

Bild zum Beitrag anzeigen
 
14 Antworten:

Re: ich überlege nun auch mir so ein tattoo stechen zu lassen

Antwort von .Anna. am 06.04.2013, 20:35 Uhr

Ich rate ab, denn es sieht nicht schön aus und hat vor allen Dingen rechtlich keine verpflichtende Wirkung für Rettungs- und Krankenhauskräfte.

Das Tattoo würde nicht einer "Patientenverfügung" (s.u.) entsprechen und selbst wenn eine solche vorliegt, ist in jedem konkreten Notfall immer noch zu prüfen, ob sie (noch) gilt.

Gruß Anna


Nachzulesen hier, ist aber halt ein etwas sperriges Gesetz :

§ 1901a Patientenverfügung

(1) Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), prüft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.
(2) Liegt keine Patientenverfügung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfügung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu, hat der Betreuer die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob er in eine ärztliche Maßnahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt. Der mutmaßliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln. Zu berücksichtigen sind insbesondere frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen des Betreuten.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung des Betreuten.
(4) Niemand kann zur Errichtung einer Patientenverfügung verpflichtet werden. Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfügung darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden.
(5) Die Absätze 1 bis 3 gelten für Bevollmächtigte entsprechend.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ich überlege nun auch mir so ein tattoo stechen zu lassen

Antwort von Sternspinne am 06.04.2013, 20:41 Uhr

da fehlt aber die Unterschrift, das müsstest du dann wohl selber machen, gell....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Sternspinne ...

Antwort von Angelina-Mama am 06.04.2013, 20:52 Uhr

das war auch mein erster Gedanke

@mandala ... hab Dir im Cafe geantwortet.

LG.
Nicole

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

unterschrift?

Antwort von mandala67 am 06.04.2013, 21:22 Uhr

quark!
ich habe mir dann das tattoo im vollen bewusstsein stechen lassen!
da bedarf es kaum einer unterschrift.

im übrigen wurden ärzte zu dem tattoo befragt
diese sagten, sie würden das dann auch selbstverständlich akzeptieren - somit weder inturbieren noch reanimieren.

eben auch OHNE unterschrift!
das tattoo reicht.

der bericht war sehr interessant und aufschlussreich...

die patientenverfügung würde dann wohl trotzdem jeder haben, doch diese können ersthelfer eben nicht finden -
und genau deshalb ist das tattoo doch eine superidee....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: unterschrift?

Antwort von cosma am 06.04.2013, 21:59 Uhr

Ist doch Quatsch.
Hab nen Autounfall, brech dir die Knochen und hab Sauschmerzen, dann wirst du am Unfallort nach Schmerzmedis jammern und kein vernünftiger Notarzt gibt dir Ketanest/ Dormicum ohne dich kurzfristig zu intubieren.

Und willst du wirklich nicht reanimiert werden wenn du im Winter mal ins Eis einbrichst und durch ne schnelle saubere Rea evtl ohne irgendeinen Schaden noch viele Jahre glücklich für deine kids dasein kannst ?

Was du meinst ist eine Patientenverfügung und die ist etwas anderes als ein Tatoo das jeder Notarzt getrost übergehen kann, er kann ja auch einfach denken, das sei Spass.

Rechtlich ist das absolut nichtig.

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ich überlege nun auch mir so ein tattoo stechen zu lassen

Antwort von Loraley am 06.04.2013, 22:13 Uhr

Soll ich dir mal sagen, auf was ich geachtet habe, als ich vor knapp zwei Jahren einen Mann auf der Straße reanimiert habe?
Ganz bestimmt nicht auf ein solches Tattoo.......

Und es hat null Relevanz.......es ersetzt keine Patientenverfügung.

Jeder Notarzt würde müde darüber lächeln....wenn er es denn überhaupt liest, denn für so einen Quatsch ist im Notfall keine Zeit.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Wo soll es denn hin? auf die Stirn?

Antwort von Laufente123 am 06.04.2013, 22:33 Uhr

Zum Intubieren wird man die Bluse nicht öffnen, bei der ersten Reanimation auch nicht. Erst bei Ansetzen des Defis. Aber dann müsste es im sichtbaren Bereich, also außerhalb der Bikini-Zone sein, oder? Den BH werden sie dir dann nicht ausziehen. Also sinnlos.

Zudem sehe ich das für sehr kritisch nicht intubiert oder reanimiert zu werden. Ich bin auch nicht für lebenserhaltende Maßnahmen um jeden Preis aber intubieren und reanimieren zähle ich nicht dazu. Vor allen Dingen NICHT intubieren.

Mhm. Überleg dir noch mal genau die Grundaussage des Tattoos und besprech dies mal mit einem Mediziner.

Servus
Laufente

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wo soll es denn hin? auf die Stirn?

Antwort von hgmeier am 07.04.2013, 0:14 Uhr

>Zum Intubieren wird man die Bluse nicht öffnen, bei der ersten
>Reanimation auch nicht. Erst bei Ansetzen des Defis. Aber dann
>müsste es im sichtbaren Bereich, also außerhalb der Bikini-Zone sein,
>oder? Den BH werden sie dir dann nicht ausziehen.

Ich hab in den letzten 20 Jahren bei Rotkreuzkursen immer gelernt, daß der Oberkörper bei der Wiederbelebung komplett freizumachen sei.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Willst Du wirklich nicht intubiert oder reanimiert werden?

Antwort von shinead am 07.04.2013, 1:50 Uhr

Ich kenne viele Menschen, denen genau eines dieser Dinge das Leben gerettet hat!
Gerade eine Reanimation kann eine wirkliche "Wiederbelebung" des Körpers ohne nachhaltige Schäden sein! Nach einem Unfall zum Beispiel, oder nach einem Herzinfarkt, wenn das Herz durch die Reanimation wieder in den Takt kommt.

Intubieren kann schon bei einem allergischen Anfall lebensnotwendig sein. Und da erklärst Du in der Situation auch keinem Ersthelfer, dass das alles ja soo nicht gemeint wäre. Selbst wenn Du jetzt noch keine Allergie hast, kann der nächste Bienenstich zu einer führen...

Ich habe auch eine Patientenverfügung und meine engsten Angehörigen wissen genau was ich möchte und was nicht. Aber eine (einfache) Reanimation oder einen Tubus würde ich niemals verweigern. Ich hänge an meinem Leben!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Stimmt...

Antwort von shinead am 07.04.2013, 2:01 Uhr

Sowohl mein Bruder (Gabelstaplerunfall - zertrümmertes unteres Waden-, Schienenbein und Fussgelenk), als auch mein Dad (Leiterunfall, mehrfacher Beckenbruch) sind beide intubiert in KH eingeliefert worden. War wohl bei den Schmerzen auch besser so...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ich überlege nun auch mir so ein tattoo stechen zu lassen

Antwort von sarahleonie0609 am 07.04.2013, 10:27 Uhr

Hallo!

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das jemand ernst nimmt!

Ein Bekannter hat einen Strichcode an Hals und wird auch nicht beim Einkaufen über den Scanner gezogen- wenn Du verstehst was ich meine!
Ich meine, dass Tattoos meist als Scherz gedacht und nicht ernst genommen werden!


Also solche Tattoos sollten für Dich eine Bedeutung haben!

LG Melanie

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: unterschrift? - wer sagt, dass du nuechtern warst, als du das hast stechen lassen?

Antwort von SiJoJoFrAl am 07.04.2013, 21:13 Uhr

Ein Tatoo gilt sicher nicht als PatVerfueg. Wie kommt man auf so eine Schnapsidee?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ich überlege nun auch mir so ein tattoo stechen zu lassen

Antwort von tina14 am 07.04.2013, 22:39 Uhr

Also, ich bin Notärztin.....
Und mich würde so ein tatoo nicht in meinen Entscheidungen beeinflussen.
Sprich: wenn ich meine, der Patient braucht eine Intubation, werde ich diese durchführen. Wenn ich der Meinung bin, ich kann einen Patienten reanimieren, werde ich das tun, auch mit tatoo. Und ich werde nicht reanimieren, wenn eine Patientenverfügung vorliegt, die Vorgeschichte von Angehörigen dargelegt wird und alles zusammen schlüssig ist.
Lass es bleiben.... Und erstelle lieber eine Vorsorgevollmacht.
Gruß, Tina

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Und was ist, wenn man seine Meinung ändert?

Antwort von maxwell am 08.04.2013, 8:39 Uhr

Ich finde den Spruch Schwachsinn

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.