Geschrieben von Andrea&Würmchen am 27.09.2012, 13:25 Uhr |
Herausgabe von Arztunterlagen
Hallo,
folgende Problematik:
Arztwechsel von Arzt A zu Arzt B. B macht eine Untersuchung, die von A in den vergangenen Jahren mehrfach durchgeführt wurde, entdeckt etwas Auffälliges und möchte von A die alten Befunde dazu anfordern. A behauptet, eine solche Untersuchung nie durchgeführt zu haben und daher keine Unterlagen/Befunde zu haben. Dies ist definitiv unwahr.
Was also tun? Die Krankenkasse hat lt. eigenen Angaben keine Nachweise, weil die Ärzte mit der kassenärztlichen Vereinigung abrechnen. Mir muss A keine Unterlagen aushändigen (lt. KK). Und an die kassenärztliche Vereinigung käme ich als Privatperson auch nicht (ebenfalls lt. KK).
Gibt es hier jemanden, der da Einblick hat? Kann es sein, dass die Krankenkasse Leistungen zahlt, die sie nicht überprüfen kann, weil sie darüber keine Nachweise hat? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen...
Danke & Grüße!
Re: Herausgabe von Arztunterlagen
Antwort von Anscha am 27.09.2012, 14:08 Uhr
Fordere eine Kopie Deiner Patientenakte einschl. Befunden von Arzt A an. Die muß Dir die Arztpraxis aushändigen. Allerdings kann es sein, daß Du dafür bezahlen mußt (z. B. je Kopie/Seite).
Anwalt einschalten oder wie es Anscha geschrieben hat.
Antwort von Saarmama03 am 27.09.2012, 15:59 Uhr
Einfach versuchen.
Re: Anwalt einschalten oder wie es Anscha geschrieben hat.
Antwort von Fru am 27.09.2012, 16:56 Uhr
Als damals unser Kia zu gemacht hat, konnten wir unsere Unterlagen auch abholen, ABER: nur die Dinge, die er von anderen Ärzten bekommen hat...nichts von dem, was in der Akte stand, war also alles in allem recht "wertlos". Die Akten(notizen) mußte er und hat er auch nicht rausgegeben...von daher wäre ich gaaaaanz vorsichtig, nicht das man sich beim Anwalt zum Affen macht...
Stichwort: Informationsfreiheitsgesetz
Antwort von beyondthemaze am 27.09.2012, 19:02 Uhr
Google das mal. Der Arzt ist verpflichtet, die Unterlagen rauszugeben.
Allerdings können Gebühren für die Kopien anfallen
Re: Herausgabe von Arztunterlagen
Antwort von sojamama am 27.09.2012, 19:18 Uhr
Hallo,
Arzt A muss nicht, sollte es aber, denn es steht Dir zu. Vor allem aber, wenn Arzt B die Unterlagen anfordert dann muss Arzt A sie rausrücken.
Soviel ICH weiß, muss man aber auch Dir alles geben, ich glaube, das ist Dein Recht als Patient. Bin aber nicht ganz sicher, obwohl ich vom Fach bin... sorry.
An die KV kommst Du nicht ran, allerdings über die Beschwerdestelle der Bundes- oder Landesärztekammer. Die können Dir evtl. helfen.
Vor allem auch, wenn Arzt A lügt.
melli
Blödsinn
Antwort von hgmeier am 27.09.2012, 20:58 Uhr
Du solltest dich mal über den Anwendungsbereich dieses Gesetzes informieren bevor du solche nutzlosen Tipps gibst.
Fru
Antwort von Saarmama03 am 27.09.2012, 21:09 Uhr
Wir haben nie was bezahlt.Wir haben nur gesagt,dass wir wegen Umzug den Kinderarzt wechserln und die haben dann alles zum neuen geschickt.Wir haben nix bezahlt und hatten nie Probleme.
@hgmeier
Antwort von Saarmama03 am 27.09.2012, 21:12 Uhr
In Sachen Anwalt und Erfolge hab ich schon gute Erfahrungen gemacht.
Danke Euch, ich werde...
Antwort von Andrea&Würmchen am 27.09.2012, 21:17 Uhr
...es nochmal persönlich probieren. Die Kopierkosten wären mir wurscht. Ich befürchte nur, dass er mir zwar Unterlagen gibt, aber die Befunde dieser speziellen Untersuchungen nicht dabei sein werden (denn er hat sie ja nie durchgeführt ). Beweisen kann ich ihm das ja nicht. Das ist doch ein Unding!
Danke für Eure Einschätzungen!
Grüße
Andrea
Was für eine Untersuchung war das?
Antwort von Milia80 am 27.09.2012, 21:31 Uhr
kannst auch per pn schrieben.
ein arzt ist verpflichtet arztunterlagen/briefe rauszugeben, aber nicht eigene aufzeichungen.
Anscha das stimmt definitiv nicht
Antwort von Milia80 am 27.09.2012, 21:34 Uhr
der Arzt muss keine Patientenakte rausgeben !!!
sojamama auch das stimmt nicht
Antwort von Milia80 am 27.09.2012, 21:37 Uhr
der arzt muss nciht nur weil arzt b unterlagen anfordert die auch rausrücken, es gibt viele ärzte die beim 1 besuch direkt unterlagen anfordern ohne dass der patient wechseln will.
es gibt viele praxen die dem patienten original befunde und auch nur die von anderen ärzten nur gegen unterschrift aushändigen, stichwort aufbewahrungsfrist.
auch muss der arzt keine patientenakte rausgeben, auch nicht an den patient, ebenso kritisch befunde von psy.dingen, da steht sogar ganz oft drauf nciht zur weitergabe an den patient ohne einverständniss des unterzeichners
Einsichtsrecht
Antwort von Sputnik am 27.09.2012, 22:08 Uhr
http://www.kvberlin.de/20praxis/70themen/patientenakte/patienten_ula.pdf
LG
Re: @hgmeier
Antwort von hgmeier am 27.09.2012, 22:49 Uhr
Ja, aber vermutlich nicht auf der erwähnten Rechtsgrundlage. Wenn ja, sollte man sich ernsthafte Gedanken über die Qualifikation des Juristen machen.
milia
Antwort von sojamama am 28.09.2012, 9:28 Uhr
Das ist richtig, gewisse Dinge sind "streng vertraulich", da muss man als Arzt A erst bei Arzt B (z.B. Psychologe) anrufen, ob man den Arztbrief rausgeben darf. Das stimmt.
Aber "normale" Unterlagen kann man doch als Arzt A anfordern? Ich mein, ich muss doch wissen, was bereits stattgefunden hat, was das Ergebnis war und wie ich als Arzt B oder C oder sonstwas weitermachen kann.
Originale kann man rausgeben, aber sollte sie eingescannt haben. Meist wird ne Kopie abgegeben.
melli
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