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Geschrieben von Silke11 am 10.06.2012, 21:31 Uhr

Haftpflicht?

hast du die Kamera grnommen, um für den Gastgeber Fotos zu machen?
Dann ist der Schaden anläßlich der Gefälligkeit, die du ihm erweisen wolltest, passiert, und du haftest dabei grundsätzlich nicht für entstehende Schäden. Kommt dann noch auch deinen Versicherungsvertrag an, ob er Gefälligkeitsschäden einschließt.

 
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