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Geschrieben von und am 14.08.2016, 11:00 Uhr

Hä, was laberst du?

Wo steht in dem Artikel bitte, dass die Kindesmutter "ihren Ex ärgern" wollte??? Ich hab mir das mal durchgelesen. Wie kann man einen Artikel derart tendenziell zusammenfassen?. Die ältere Tochter hat Anzeige gegen den Belästiger erstattet und die Mutter hat daraufhin - verständlicherweise wie ich finde - das Sorgerecht beantragt:

"Im Mai 2016 erstattete die ältere Tochter Anzeige wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung gegen einen ehemaligen Schulfreund ihres Vaters. Die Kindesmutter beantragte, dass die elterliche Sorge für beide Töchter auf sie übertragen wird. Diesen Antrag zog sie später zurück, "

Whatsapp ist eh erst ab 16, Dem Gericht blieb gar nichts anderes übrig als diese Auflagen zu erteilen:
"WhatsApp stelle für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren "grundsätzlich eine Gefahr für ihre Privatsphäre und ihre Entwicklung dar". Dies gelte zumindest dann, wenn die Kinder vor jener Nutzung nicht einen "ausgeprägten verantwortungsvollen Umgang mit den Funktionen und den Risiken aufgezeigt bekommen haben und wenn sie nicht bereits eine besondere geistige Reife und vorausschauende Sicht im Hinblick auf die Nutzung aufweisen".

Das Gericht hätte ja auch dem Vater das Sorgerecht entziehen und es der Mutter übertragen können. Wäre dir das lieber gewesen? Stattdessen hat es hier eindeutig zu Gunsten des Vaters gehandelt, denn die besagten Auflagen bzgl. Whatsapp und Handynutzung sind lächerlich und amtlich wohl kaum überprüfbar.

Aus einem Lächerliche-Auflage-für-nachlässigen-Kindsvater-Artikel machst du in deiner völlig verfremdenden Zusammenfassung einen Bööööse-Kindesmutter-will-Ex-ärgern-Artikel. Bist du irgendwie im Journalismus tätig oder so?

 
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