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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 11.04.2013, 23:53 Uhr

Habe mal eine wichtige Frage bezüglich Ende der Elternzeit!!

Wie hast Du denn vorher gearbeitet? Er muß Dir die Stelle anbieten, die Du vorher hattest - wenn Du vorher eine Stelle mit Rufbereitschaft und Schichtdienst hattest, dann ist es einfach Dein Problem, daß Du die alte Stelle nicht mehr antreten kannst. Er ist nicht verpflichtet, eine neue (passende) Stelle zu finden oder einzurichten.

ALG1 könnte Dir zustehen, auch wenn Du einem Aufhebungsvertrag zustimmst. Du mußt nur deutlich machen, daß Du die alte Stelle aufgrund der Betreuungsmöglichkeiten nicht mehr antreten kannst. Erkundigte Dich beim Arbeitsamt.

Wenn die Stelle, die er Dir anbietet, Deiner alten Stelle entspricht, mußt DU kündigen, denn Du kannst/willst Deine alte Stelle nicht antreten (siehe oben). Wenn Du vorher eine Stelle hattest, die auch heute von den Arbeitszeiten her passen würde, dann muß Dein AG Dir diese Stelle wieder besorgen oder Dir kündigen. Das kann er frühestens am ersten Arbeitstag, es gelten die entsprechenden Richtlinien bezüglich Sozialauswahl, Kündigungsfrist etc. Eine Anspruch auf Abfindung gibt es nicht, das ist immer Verhandlungssache. Wenn Du Deine vorherige Stelle antreten könntest/wolltest, der AG diese aber nicht mehr hat, hast Du evtl. Chancen was auszuhandeln. Wenn Du Deine alte Stelle nicht mehr antreten kannst, dann hast Du keine Chance.

Es hängt also alles davon ab, wie Du vorher gearbeitet hast und auch was bzgl. Deiner Arbeitszeiten im AV steht.

 
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