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Geschrieben von Ilwi am 11.04.2013, 23:27 Uhr

Habe mal eine wichtige Frage bezüglich Ende der Elternzeit!!

Also ob du die Stelle annehmen musst weiß ich nicht. Ich dachte immer man hätte Anspruch auf die Stelle, die man auch vor der Elternzeit hatte.

Aber Aufhebungsvertrag, also Kündigung im beidseitigem Einverständnis, ist schlecht. Wird glaub ich vom Arbeitsamt wie eine eigene Kündigung gewertet und dann bist du bei ALG 1 erst mal gesperrt.

Was will dein AG denn machen, wenn du die Stelle nicht annimmst, die er dir angeboten hat und du auch nicht im beidseitigem Einverständnis kündigen willst?
Dann muss er dir doch kündigen.

Er ist ja informiert, dass du wieder arbeiten möchtest. Er hätte deine Stelle doch nur befristet besetzen können, bis deine Elternzeit vorbei ist. Warum sollst du jetzt die Doofe sein? Soll deine "Vertretung " doch den Job machen, den er dir angeboten hat.

 
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