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Geschrieben von 58er am 25.02.2008, 15:57 Uhr

habe gerade gegoogelt...

minijobs entsprechen in allen rechten und pflichten fast deckungsgleich den herkömmlichen arbeitsverträgen von vollzeitjobs. für beide seiten. ich hab das mal auseinanderklamüsern müssen, mit hilfe von rechtsanwälten, als es um die entlassung einer minijobberin leider wegen unfähigkeit in der kinderbetreuung ging. hätte sie quasi nicht mit sich reden lassen, wären wir sie kaum losgeworden. denn wie gesagt entsprachen ihre rechte bezüglich gründen für entlassung exakt denen einer vollzeitbeschäftigung. wir hätten das ganze procedere mit abmahnungen, nachweis unablässiger, mehrfacher verfehlungen etc. klangwieirg durchziehen müssen; u.U. ohne aussicht auf erfolg.

deshalb auch, bin ich überzeugt, können minijobberinnen ihre rechte im grunde genauso durchsetzen wie andere beschäftigte. auch bez. urlaubs- und krankheitstagen. ich glaube, manchen ist das gar nicht bewusst; sie werden von den arbeitgebern komplett übern tisch gezogen und veräppelt.

 
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