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Geschrieben von babymax am 25.02.2008, 11:41 Uhr

Wie ist das eigentlich bei diesen Minijobs

ist man da krankenversichert ? ich war letztens auch zu einem Vorstellungsgespräch. Es geht um 10-15 h wöchentlich. Ich habe da keine Ahnung, habe mich auch noch nicht ernsthaft damit beschäftigt, da ich bisher immer Vollzeitsjobs hatte.

 
6 Antworten:

nein

Antwort von vallie am 25.02.2008, 11:43 Uhr

du zahlst ja auch keine sozialversicherungsbeiträge, deswegen bekommst du brutto für netto.

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Re: Wie ist das eigentlich bei diesen

Antwort von ajnam75 am 25.02.2008, 13:31 Uhr

nein, wenn du krank bist bekommst du nichts bezahlt, genauso ist es mit urlaub.

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Re: Muss jetzt mal was fragen dazu...

Antwort von horrend am 25.02.2008, 14:31 Uhr

ich habe gehört, der AG zahlt bei 400-EUR-Jobs einen pauschalen Kassenbeitrag an die Krankenversicherung. Dazu ist er wohl verpflichtet. Dann erschließt sich mir aber nicht, warum er dann keine Lohnfortzahlung leistet bei Krankheit bzw. bezahlen muss. wenn der Jobber länger als sechs wochen krank ist, müßte doch eigentlich in diesem Fall auch die KV weiterzahlen.

Oder täusche ich mich da?

Ich bin der festen Meinung, er ist verpflichtet, im Falle des Ausfalles zu zahlen. Urlaub steht dem Jobber ebenfalls zu.

LG Ilona

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habe gerade gegoogelt...

Antwort von babymax am 25.02.2008, 14:39 Uhr

und habe auch gelesen, das der AG 12% (?) abführt an Krankenkasse und RV verteilt ?

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Re: habe gerade gegoogelt...

Antwort von 58er am 25.02.2008, 15:57 Uhr

minijobs entsprechen in allen rechten und pflichten fast deckungsgleich den herkömmlichen arbeitsverträgen von vollzeitjobs. für beide seiten. ich hab das mal auseinanderklamüsern müssen, mit hilfe von rechtsanwälten, als es um die entlassung einer minijobberin leider wegen unfähigkeit in der kinderbetreuung ging. hätte sie quasi nicht mit sich reden lassen, wären wir sie kaum losgeworden. denn wie gesagt entsprachen ihre rechte bezüglich gründen für entlassung exakt denen einer vollzeitbeschäftigung. wir hätten das ganze procedere mit abmahnungen, nachweis unablässiger, mehrfacher verfehlungen etc. klangwieirg durchziehen müssen; u.U. ohne aussicht auf erfolg.

deshalb auch, bin ich überzeugt, können minijobberinnen ihre rechte im grunde genauso durchsetzen wie andere beschäftigte. auch bez. urlaubs- und krankheitstagen. ich glaube, manchen ist das gar nicht bewusst; sie werden von den arbeitgebern komplett übern tisch gezogen und veräppelt.

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Re: habe gerade gegoogelt...

Antwort von vallie am 25.02.2008, 18:15 Uhr

natürlich kann man seine rechte als minijobberin durchsetzen, aber der preis dafür ist der job!!! was hast du von den paar kröten, wenn du 2 tage krank warst und dann den ganzen job los bist, d.h die 400 flocken im monat??? das macht doch keiner!!!

ich selbst wurde auch mal einfach so gekündigt, telefonisch, von jetzt auf gleich. hab sofort meinem ag mit kündigungsschutzklage gedroht, da haben wir aber dann ratzfatz eine andere lösung gefunden.

im übrigen glaub ich, KANN der ag diese 12% abführen, das weiß ich aber nicht genau. fakt ist, wenn du nur einen minijob hast, bist du nicht krankenversichert...zumindest war es mein gatte nicht, er mußte sich bei mir familienversichern.

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