Geschrieben von peekaboo am 29.08.2013, 12:06 Uhr |
Gibt es hier Pflegeversicherungskundige? ...
... angenommen man hat einen Gendefekt der darauf hinausführt, das man eine Muskeldistrophi bekommt.
Das tückische ist, man kann diesen Gendefekt haben und die Krankheit bricht kaum bzw nur leicht aus (Forschung weiß darüber kaum was) Kann man eine Pflegeversicherung abschließen wenn man diesen Gendefekt hat aber die Krankheit "noch" nicht ausgebrochen ist?.... oder begeht man Versicherungsbetrug da man ja weiß, das man diesen Gendefekt hat.
Ratlose Grüße
Re: Gibt es hier "Pflegeversicherungskundige"? ...
Antwort von nici1909 am 29.08.2013, 12:24 Uhr
Hallo,
es kommt auf die Formulierung der Gesundheitsfragen an. Meist heißt es: Sind Sie in den letzten 10 Jahren wg. ... beraten / behandelt / untersucht worden oder hatten Sie Beschwerden? ... steht dann für alle möglichen Bereiche z.B. Herzkreislauf, Bewegungsapperat usw.
Kannst du diese Frage mit nein beantworten, betrügst du nicht, aber angeben würde ich die ganze Sache trotzdem, bevor du im Leistungsfall erst herumstreiten musst und nachweisen musst, dass du die Gesundheitsfragen korrekt beantwortet hast.
Es gibt aber seit Jahresanfang eine die staatlich geförderte Pflegeversicherung (PflegeBahr, FörderBahr). Da gibt es zwar eine Wartezeit von 5 Jahren (außer bei Unfällen), aber keine Gesundheitsfragen. Und machen kann die jeder Volljährige, der noch keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bekommen hat. Beitrag geht bei 10 € los und Leistungen sind mit mindestens 600 € in Pflegestufe 3 festgelegt. Ganz gut sind da z.B. R+V, Debeka und Allianz.
Bei Fragen kannst du mir gerne ne PN schicken!
LG
Danke schon mal... ich bin noch am suchen.....
Antwort von peekaboo am 29.08.2013, 13:03 Uhr
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Re: Gibt es hier "Pflegeversicherungskundige"? ...
Antwort von wolke76 am 29.08.2013, 14:10 Uhr
Wenn du weißt, dass du diesen Gen-Defekt hast, wird jede priv. PV Leistungen ausschließen, die du auf Grund der ggf. späteren Erkrankung beanspruchen wolltest. Soll heißen, du kannst die PV abschließen - Pflegebedürftigkeit ist versichert solange sie wg. XYZ auftritt (Unfall, Schlaganfall, sonstiges) - nicht aber bei Pflegebedürftigkeit die wg. der Folgeerkrankungen des Gendefektes auftreten.
also müsste man die Versicherung vor "in Erfahrung bringens" des Testerbgebnisses
Antwort von peekaboo am 29.08.2013, 14:13 Uhr
abschliessen.... zumal dieser Gendefekt einen ganzen Rattenschwanz an "Fehlfunktionen" hinterherziehen kann... *Grummel*...
LG
Peeka
Re: also müsste man die Versicherung vor "in Erfahrung bringens" des Testerbgebnisses
Antwort von wolke76 am 29.08.2013, 14:19 Uhr
Wenn die Testung schon läuft, sieht es schlecht aus...
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