Geschrieben von Jo2003 am 12.09.2006, 18:13 Uhr |
Freistellung bei Krankheit d. Kindes TVöD
Hallo,
ich hätte mal ne Frage, vielleicht kann mir jemand weiter helfen: Mein Mann und ich arbeiten Vollzeit. Ich werde nach TVöD bezahlt mein Mann ohne Tarif. Wir sind beide gesetzlich Krankenversichert.
Wenn eines der Kinder krank wird, bekomme ich 4 Tage frei (bezahlt) sind diese 4 Tage pro Kinder oder insgesamt? Der Betriebsrat konnte mir keine Angaben machen.
Sind die Kinder privat versichert???
Antwort von Trini am 13.09.2006, 9:42 Uhr
Ansonsten bekommst Du erst die 10 Tage Kinderpflegekrankengeld pro Kind von der gesetzlichen Krankenkasse bei unbezahlter Freistellung, dann Dein Mann (ebenfalls 10 Tage pro Kind) und DANN kannst du noch die 4 Tage bezahlte Freistellung TvÖD bekommen (die sind aber nicht pro Kind).
Bei mir sind Männe und Söhne in der PKV - wir haben nur die je 4 Tage (und noch nie ausgenutzt).
Trini
Joachim Fest ist tot
BAH - jetzt esse ich garantiert keinen Döner mehr!
Kredit bei neg. Schufa?
@ SweetAngel_22
9/11 ??????????????????????????????
Zu der Sandwichfrage ;o)
Rechtliches: kind auf fußweg mit fahrrad m.t.
Umfrage: Wer von euch ist "Sandwich kind, oder....
Zum thema kinder kriegen usa