Geschrieben von Andrea&Würmchen am 26.11.2016, 11:11 Uhr |
Frage zur Hausgemeinschaft
Man MUSS das nicht nach einer bestimmten Regelung machen - wenn man sich einig ist. Dann geht auch fifty-fifty, oder man zieht auch die Mutter zu einem Drittel heran.
Ich würde es wohl - wenn es der genutzten Fläche entspricht - bei der Regelung 1/3 : 2/3 belassen.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Frage zur Hausgemeinschaft - MadamePompadour 26.11.16, 9:05
- Re: Frage zur Hausgemeinschaft - Tai 26.11.16, 9:21
- WEG Recht oder nicht? - Benedikte 26.11.16, 9:27
- Re: Frage zur Hausgemeinschaft - Andrea&Würmchen 26.11.16, 11:11
- Anschaffungen/ Erneuerungen,die dem Haus verbunden sind,werden durch die - Schru 26.11.16, 11:40
- Re: Frage zur Hausgemeinschaft - Danyshope 26.11.16, 12:08
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