Geschrieben von Benedikte am 26.11.2016, 9:27 Uhr |
WEG Recht oder nicht?
Madame,
freiwillig könnt Ihr Euch einigen wie die Dackdecker- macht, was Ihr wollt.
Waren die Wohnungen geteilt in selbständige Wirtschafteinheiten und leigt eine teilungserklätung und so papapo vor? Dann müßt Ihr in die Teilungserklärung schauen, wie das geregtl ist.
Meist sind dann die Miteigentumsanteile entscheidend. Da heisst es dann in den Umlagebeschlüssen der verwaltung immer " Auf die WE (Wohneinheit) x mit sounsoviel Miteigentumsanteilen entfallen soundsoviel Euro. Sprich, wenn Du 100 qm hast in einem Haus von 1000, dann zahlst Du ein zehntel.
Wenn Ihr einfach das Haus zusammen gekauft habt, es ungeteilt ist, und Ihr Euch vorher darüber nicht geeinigt habt, dann habt Ihr ein problem. Ich würde dann versuchen, anzuregen, nach Miteigentumsnateilen zu verfahren, also wie Du sagst, ein Drittel das DG und zwei Drittel EG und UG- wenn das qm mäßig hinkommt.(Ist das UG richtige vollwertige Wohnfläche?).
Vor allem- für doe Zukunft eine verbindliche Einigung treffen.Offiziell teilen. Oder was auch immert. problematisch wird das nämlich wenn einer verkaufen will.
Benedikte
- Frage zur Hausgemeinschaft - MadamePompadour 26.11.16, 9:05
- Re: Frage zur Hausgemeinschaft - Tai 26.11.16, 9:21
- WEG Recht oder nicht? - Benedikte 26.11.16, 9:27
- Re: Frage zur Hausgemeinschaft - Andrea&Würmchen 26.11.16, 11:11
- Anschaffungen/ Erneuerungen,die dem Haus verbunden sind,werden durch die - Schru 26.11.16, 11:40
- Re: Frage zur Hausgemeinschaft - Danyshope 26.11.16, 12:08
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