Geschrieben von Tai am 26.11.2016, 9:21 Uhr |
Frage zur Hausgemeinschaft
Bei Eigentümergemeinschaften werden die anteiligen Rücklagen bzw. die Reparaturen pro Wohnung bezahlt, nicht pro Kopf.
Also müssten die anstehenden Kosten auf die drei Partien aufgeteilt werden.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Frage zur Hausgemeinschaft - MadamePompadour 26.11.16, 9:05
- Re: Frage zur Hausgemeinschaft - Tai 26.11.16, 9:21
- WEG Recht oder nicht? - Benedikte 26.11.16, 9:27
- Re: Frage zur Hausgemeinschaft - Andrea&Würmchen 26.11.16, 11:11
- Anschaffungen/ Erneuerungen,die dem Haus verbunden sind,werden durch die - Schru 26.11.16, 11:40
- Re: Frage zur Hausgemeinschaft - Danyshope 26.11.16, 12:08
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