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Geschrieben von Tai am 26.11.2016, 9:21 Uhr

Frage zur Hausgemeinschaft

Bei Eigentümergemeinschaften werden die anteiligen Rücklagen bzw. die Reparaturen pro Wohnung bezahlt, nicht pro Kopf.

Also müssten die anstehenden Kosten auf die drei Partien aufgeteilt werden.

 
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