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Geschrieben von wolke76 am 25.10.2017, 22:13 Uhr

Frage zu Kindkrank-Bescheinigung

Das ist korrekt so.

Zudem hast du trotz allem noch 10 Tage Anspruch auf KG bei Erkrankung des Kindes. Und zwar unabhängig davon, wann du angefangen hast zu arbeiten!

 
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