Geschrieben von wolke76 am 25.10.2017, 22:13 Uhr |
Frage zu Kindkrank-Bescheinigung
Das ist korrekt so.
Zudem hast du trotz allem noch 10 Tage Anspruch auf KG bei Erkrankung des Kindes. Und zwar unabhängig davon, wann du angefangen hast zu arbeiten!
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Frage zu "Kindkrank"-Bescheinigung - lima77 23.10.17, 8:27
- Re: Frage zu "Kindkrank"-Bescheinigung - Foxi23 23.10.17, 8:40
- Re: Frage zu "Kindkrank"-Bescheinigung - lima77 23.10.17, 8:44
- Re: Frage zu "Kindkrank"-Bescheinigung - Jana287 23.10.17, 9:50
- Re: Frage zu "Kindkrank"-Bescheinigung - wolke76 25.10.17, 22:13
- Re: Frage zu "Kindkrank"-Bescheinigung - Foxi23 23.10.17, 8:40
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