von dhana am 27.02.2017, 16:53 Uhr |
Frage eher an die Juristen unter euch
Hallo,
normalerweise kann sowas über eine Aufwandsentschädigung abgerechnet werden.
Vielleicht hilft dir die Seite weiter?
http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/
Gruß Dhana
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Frage eher an die Juristen unter euch - joso1 27.02.17, 15:22
- Re: Frage eher an die Juristen unter euch - dhana 27.02.17, 16:53
- Re: Frage eher an die Juristen unter euch - Hashty 27.02.17, 17:14
- Re: Frage eher an die Juristen unter euch - Trini 27.02.17, 17:35
- Re: Frage eher an die Juristen unter euch - Steffi528 27.02.17, 18:20
- Re: Frage eher an die Juristen unter euch - Birgit22 27.02.17, 20:11
- Trini - Hashty 28.02.17, 17:10
- Re: Frage eher an die Juristen unter euch - Trini 27.02.17, 17:35
Die letzten 10 Beiträge
Entführter Segler offenbar getötet
Raser = Mörder?
In österreich bringt ein Mann ein Kind zu Welt
Osacr wie Peindlich
Trump ist (auch noch) Impfgegner -
Heidelberg
Eier bemalen: Styropor oder Plastik? Welche Farbe?
Deutschland misshandelt seine Kinder
Kindererziehung
So etwas hat es noch nie gegeben steht in der Zeitung
Raser = Mörder?
In österreich bringt ein Mann ein Kind zu Welt
Osacr wie Peindlich
Trump ist (auch noch) Impfgegner -
Heidelberg
Eier bemalen: Styropor oder Plastik? Welche Farbe?
Deutschland misshandelt seine Kinder
Kindererziehung
So etwas hat es noch nie gegeben steht in der Zeitung