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von dhana  am 27.02.2017, 16:53 Uhr

Frage eher an die Juristen unter euch

Hallo,

normalerweise kann sowas über eine Aufwandsentschädigung abgerechnet werden.

Vielleicht hilft dir die Seite weiter?
http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/

Gruß Dhana

 
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