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Geschrieben von Ebba am 17.01.2012, 23:23 Uhr

Fernsehgebühren im Bereitschaftszimmer ?????? Wer weiß Bescheid?

Sprecht mal mit der Krankenhausleitung, eigentlich müsste das Gerät längst angemeldet sein.
"Zu den anmeldepflichtigen Empfangsgeräten zählen auch nicht in Betrieb befindliche Geräte – allein das Zum-Empfang-Bereithalten eines entsprechenden Gerätes verpflichtet somit zur Anmeldung bzw. Zahlung der Rundfunkgebühren. Dies gilt auch für solche Geräte, die mit geringem Aufwand empfangsbereit gemacht werden können. Als solcher geringe Aufwand wurden in Gerichtsurteilen unter anderem das Anschließen an geeignete Antennenanlagen betrachtet und auch kleine Reparaturen defekter Geräte."
Quelle: Wikipedia Rundfunkgebührenstaatsvertrag

 
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