Geschrieben von Sternenschnuppe am 09.08.2018, 11:58 Uhr |
Erbrecht, kennt sich da jemand aus?
Hallo
Kannst mir schreiben wenn Du magst, habe das durch vor 3 Jahren.
Wichtig ist es innerhalb von 6 Wochen ab Wissen um den Todesfall auszuschlagen, wenn man ausschlagen möchte.
Stellvertretend dann auch für die minderjährigen Kinder, sofern sie dann nachrücken als Erbe.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Erbrecht, kennt sich da jemand aus? - peekaboo 09.08.18, 11:51
- Re: Erbrecht, kennt sich da jemand aus? - Sternenschnuppe 09.08.18, 11:58
- Du hast Post.... - peekaboo 09.08.18, 12:30
- Re: Erbrecht, kennt sich da jemand aus? - Sternenschnuppe 09.08.18, 11:58
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