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Geschrieben von suchepotentenmannfürsleben am 05.10.2011, 20:22 Uhr

Elterngeldfrage (und auch Kindergeld)

Kann das Elterngeld bzw. dessen Zahlung in bestimmten Fällen aberkannt/ nicht gezahlt/ ausgesetzt werden?

Beispielsweise wenn das Kind wegen schwerster Erkrankung ab Geburt monatelang im Krankenhaus verweilen muss und die Eltern nicht oder nur sehr sporadisch zu Besuch kommen (obwohl Kosten vom Sozialamt getragen würden), sich nicht nach dem Befinden erkundigen, Null Interesse zeigen, oder anrufen oder dergleichen? Das über viele viele Monate.

Wie sieht das mit dem Kindergeld in solchen Situationen aus?


LG
S

 
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