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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 05.10.2011, 22:30 Uhr

Ihr versteht die Frage falsch

Nein, da kann man nichts kürzen.

Es gab mal einen CDU-Politiker - der Name ist mir entfallen - der das Kindergeld kürzen wollte, wenn das Kind die Schule schwänzt. Ebenfalls mit der Begründung, daß Eltern dafür Sorge zu tragen haben, daß die Kinder die Schulpflicht erfüllen, und die Kindergeldkürzung diese mangelnde Pflichterfüllung bestrafen sollte. Der Vorschlag wurde diskutiert, aber niemals umgesetzt.

Im übrigen halte ich es nicht für zielführend, es zu bestrafen, wenn Eltern ihre Kinder nicht im KKH besuchen. Sollen die Eltern uninteressiert neben dem Bett sitzen, um das Kindergeld abgreifen zu dürfen? Wer hat das was von? Umgekehrt kann ich mir Situationen vorstellen, wo solche Besuche für Eltern psychisch so belastend sind, daß sie es einfach nicht hinbekommen - diese Eltern brauchen eher Hilfe als Strafe.

 
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