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Geschrieben von wolke76 am 30.10.2015, 11:34 Uhr

Einsperren wegen Alkohol?

Welchen Tatbestand sollte der Konsum denn erfüllen, dass er einen Polizeigewahrsam rechtfertigen würde? Ich habe nicht alles gelesen, gehe davon aus, dass der reine Alkoholkonsum ein Anlass für den Polizeieinsatz sein soll?

Bei Gewalt/Straftaten/Randale sieht das freilich anders aus. Aber nur weil ein Asylbewerber besoffen ist, kann man ihn doch nicht wegfangen. Da wäre die Polizei schon mit den deutschen Suffkes überfordert, von den den Richtern, die das anordnen mûssten, mal ganz abgesehen.

 
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