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Geschrieben von 3wildehühner am 10.03.2021, 13:58 Uhr

Ebay neue Regeln 2.

Steht auf dem Portobeleg denn die Adresse des Käufers oder nur "Warensendung"?
Wenn da nur "Warensendung" steht, kannst du nicht nachweisen, dass du es verschickt hast.
Dann musst du an Ebay zahlen.

Was ich aber nicht verstehe:
Ich habe erst gerade etwas über Ebay versteigert und da gab es das, was du schilderst, überhaupt nicht.
Hast du mal einen Link?

 
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