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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 09.09.2012, 10:00 Uhr

desire

Nein, begründen muß man nicht. Man kann/darf, aber man muß nicht. Ich bin meinem Kind doch keine Rechenschaft schuldig bezüglich solch weitreichender Entscheidungen.

Wenn ein Kind sich auf ein Fernseh-Clip-Hündchen versteift, dann kann ich das nicht ernst nehmen.

 
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