von DecafLofat am 17.10.2012, 22:30 Uhr |
bitte garantie nicht mit gewährleistung verwechseln
zweiteres: händler, i d R zwei jahre - 2 monate ab kauf. defekt in den ersten 6 monaten: händler muß beweisen dass ware ab kauf fehlerfrei war, was er hufig nicht kann und daher in der praxis einfach umtauscht gg gleiche ware. hat aber auch das recht auf reperatur/nachbesserung.
nach ablauf der ersten sechs monate kehr sich die beweislast um.
udn ganz ehrlich: eine handytasche, an der eine lasche reisst... ist das nicht einfach materialabnutzung durch normalen gebrauch? von welcher summe sprechen wir hier, 10, 20 EUR? meine güte...
- Frage bezüglich Reklamation - M.S. 17.10.12, 21:56
- Re: Frage bezüglich Reklamation - Fru 17.10.12, 22:15
- Re: Frage bezüglich Reklamation - M.S. 17.10.12, 22:19
- bitte garantie nicht mit gewährleistung verwechseln - DecafLofat 17.10.12, 22:30
- Re: bitte garantie nicht mit gewährleistung verwechseln - DecafLofat 17.10.12, 22:31
- Re: bitte garantie nicht mit gewährleistung verwechseln - M.S. 17.10.12, 22:35
- Re: bitte garantie nicht mit gewährleistung verwechseln - DecafLofat 17.10.12, 22:31
- bitte garantie nicht mit gewährleistung verwechseln - DecafLofat 17.10.12, 22:30
- Re: Frage bezüglich Reklamation - M.S. 17.10.12, 22:19
- Re: Frage bezüglich Reklamation - Ebba 17.10.12, 22:28
- Re: Frage bezüglich Reklamation - M.S. 17.10.12, 22:36
- Re: Frage bezüglich Reklamation - Fru 17.10.12, 22:15
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