Geschrieben von fiammetta am 03.05.2010, 15:04 Uhr |
bildungsgutschein-maßnamhe abbrechen
Hi,
wenn Du z.B. einen Job gefunden hast, schwanger bist, an einer Erkrankung leidest oder sich Dein Lebensmittelpunkt in eine andere Stadt verlagert, dann dürften hier die annehmbaren Gründe für ein Abbrechen genannt sein. Ob Du das Geld dann zurückzahlen mußt, weiß ich nicht. Ich gehe allerdings davon aus, dass hier ein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde und Du diesen einsehen kannst. Solltest Du jedoch keinen nachvollziehbaren Grund anführen können und dann doch irgendwann an einer anderen Fortbildung teilnehmen wollen, dann dürftest Du da relativ schlechte Karten haben.
LG
Fiammetta
- bildungsgutschein-maßnamhe abbrechen - krisssi 03.05.10, 12:10
- Re: bildungsgutschein-maßnamhe abbrechen - le1973 03.05.10, 13:17
- Re: bildungsgutschein-maßnamhe abbrechen - Maximum 03.05.10, 15:05
- Re: bildungsgutschein-maßnamhe abbrechen - fiammetta 03.05.10, 15:04
- Re: bildungsgutschein-maßnamhe abbrechen - le1973 03.05.10, 13:17
Ostern 2011
Würdet ihr Urlaub in Griechenland machen?
Zu Hülf. Ich schreib grad einer Deutschlehrerin und
Siezen - duzen
Zusätzlichen Namen bei Taufe möglich? Nur bestimmte Namen? m.T.
Griechenland wird gerettet
Konfirmation
Hermann und Hermine :-)
So stellt man sich den sonntag nachmittag UNBEDINGT vor