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Geschrieben von krisssi am 03.05.2010, 12:10 Uhr

bildungsgutschein-maßnamhe abbrechen

hallo.
wenn man eine durch bildungsgutschein geförderte/bezahlte maßnahme einfach so abbricht, was passiert dannß

da ich keine leistungen vom arbeitsamt bekomme, können die ja auch nix kürzen...

muss ich mich an den kosten der maßnahme-immerhin 3000 euro "beteiligen"?

lg,
kris

 
3 Antworten:

Re: bildungsgutschein-maßnamhe abbrechen

Antwort von le1973 am 03.05.2010, 13:17 Uhr

Warum willst Du denn abbrechen? Wie lange läuft die Maßnahme schon? Wie lange läuft sie noch?

Ich wundere mich immer wieder, wie selten Leute doch in solchen Maßnahmen auch mal eine Chance für ihre berufl. Zukunft sehen...

VG, Diana (die weiß wovon sie spricht, weil sie selbst auf der Seite sitzt, wo Jugendliche/Erwachsene/Körperbehinderte/psychisch Beeinträchtigte eine 2. Chance auf berufliche Rehabilitation erhalten)

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Re: bildungsgutschein-maßnamhe abbrechen

Antwort von fiammetta am 03.05.2010, 15:04 Uhr

Hi,

wenn Du z.B. einen Job gefunden hast, schwanger bist, an einer Erkrankung leidest oder sich Dein Lebensmittelpunkt in eine andere Stadt verlagert, dann dürften hier die annehmbaren Gründe für ein Abbrechen genannt sein. Ob Du das Geld dann zurückzahlen mußt, weiß ich nicht. Ich gehe allerdings davon aus, dass hier ein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde und Du diesen einsehen kannst. Solltest Du jedoch keinen nachvollziehbaren Grund anführen können und dann doch irgendwann an einer anderen Fortbildung teilnehmen wollen, dann dürftest Du da relativ schlechte Karten haben.

LG

Fiammetta

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Re: bildungsgutschein-maßnamhe abbrechen

Antwort von Maximum am 03.05.2010, 15:05 Uhr

ich denke es kommt auf den Grund an.Gibt es keinen gerechtfertigten Grund fände ich es gerecht wenn man sich an den Kosten beteiligen muß,denn tausende andere warten da drauf und betteln um sowas und andere wissen es nicht zu schätzen...sollte dein Grund so sein das du es nicht kannst...körperlich,gesundheitlich wäre das natürlich was anderes....

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