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Geschrieben von Felica am 25.05.2021, 19:30 Uhr

Beschäftigungsverbot Corona

Du wartest bis der AG entscheidet. Dauert es dir zu lange oder bist du mit dessen Entscheidung nicht einverstanden, kannst du dich an Gewerbeamt wenden. Die geben da Hilfestellung.

Grundsätzlich wird es aber eher kein BV geben im Verkauf. Da der AG dich ja auch an die Kasse setzen könnte oder ähnliches. Da wärst du dann raus aus dem direkten Kundenkontakt. Wegen Spritzschutz und Maske.

 
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