Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Bobby Mc Gee am 29.12.2017, 20:11 Uhr

Behördenversagen - da bin ich mir nicht sicher

Soweit ich las ist er dreiundreißig. Dass er kein Jugendlicher ist, also bedeutend älter als angegeben, das wurde schon bewiesen mittels Röntgen. Wie alt genau wusste man nicht. Der Vater gab das Geburtsdatum seines Sohnes an. Es ist aber ganz klar dass er nicht minderjährig ist.

Ob das Alter dreiundreißig für die Gerichtsverhandlung zugelassen wird, das ist fraglich da es nur eine Aussage des Vaters am Telefon war.

Minderjährig ist er jedenfalls nicht.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.