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Geschrieben von Bobby Mc Gee am 30.12.2017, 9:31 Uhr

auch der Täter hat Rechte, auch wenn es keiner hören mag

Ich will aber dass nicht immer der Täter im Fokus steht.

Im Fall meiner Freundin :deren Tochter hat acht Kg abgenommen, sieht aus wie eine Magetsüchtige. Hat Angstzustände. Aufgrund der Persönlichkeitsrechte des Täters bekommt die Familie nicht gesagt, wann der A.wieder aus dem Knast kommt.

Die Tochter war lange sehr krank und die Mutter (meine Freundin) möchte in Frührente gehen um der Tochter beizustehen.

Deswegen kotzt mich das Wort "Taterschutz" gerade derbe und massiv an, ebenso wie Mitleidsbekundungrn mit solchen, ich würde gerne schreiben Schweinen. Aber das kommt wohl nicht so gut.

 
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