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Geschrieben von Caot am 30.12.2017, 9:23 Uhr

auch der Täter hat Rechte, auch wenn es keiner hören mag

.... Minderjährige insbesondere. Und davon ist erst einmal auszugehen, sofern nichts Anderes bewiesen wird. Bis dahin gilt der Schutz, den Minderjährige genießen. Vermuten kann ich viel, ich muss es jetzt beweisen. Das obliegt dem Staatsanwalt nicht der Bevölkerung.

Auch ist Opferschutz extrem schwierig. Die Polizei kann nicht hinter Jedem her rennen. Ich erlebe es hier hautnah im Bekanntenkreis bei zwei Frauen, deren Männer sich denen oder deren Kindern oder deren Wohnungebung nähern dürfen - und sie tun es doch. Eine ganz, ganz schwierige Sache. Zum obigen Fall kommt hinzu, dass sich Jugendliche nicht abstechen..... hier aber ging man von Jugendlichen aus.

Ich glaub, dass ist real alles komplizierter als der Laie denkt.

 
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