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Geschrieben von Ebba am 16.12.2011, 11:16 Uhr

BayEUG

Du bist doch aus Bayern, oder?

Nach Art. 86 Abs.3 BayEUG sind Kollektivstrafen verboten.
http://www.verwaltung.bayern.de/portal/by/ServiceCenter/BayernRecht/BuergerserviceBAYERNRECHTOnlineBWW/Volltextsuche?by.insertedUrl=http://by.juris.de/by/gesamt/EUG_BY_2000.htm

 
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