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Geschrieben von juchee am 30.01.2007, 11:09 Uhr

Aufhebungsvertrag oder Kündigung durch Insolvenz..

Mahlzeit!

ich habe eine dringende Frage.

Da ich z. Zt. im Erziehungsurlaub bin, bin ich ja nicht "so einfach" zu kündigen.

Nun hat meine Firma mich schon während der Schwangerschaft gekündigt, was dann auch über Gericht ging, mit dem Urteil die Fa. muss mich wieder einstellen.

Nun hat die Fa. aber Insolvenz angemeldet, was soweit auch schon alles geklärt ist beim Insolvenzverwalter etc.

Gestern habe ich einen Brief erhalten, wo der Insolvenzverwalter mir vorschlägt, entweder das Arbeitsverhältnis mit einer gegenseitigen Vereinbarung zu beenden oder durch den Insolvenzverwalter, was jedoch nur mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes funktioniert.

Aber es ist nicht so, dass ich bei der "gegenseitigen" Vereinbarung = Aufhebungsvertrag nicht vom A-Amt gesperrt werde?

Ihr müsst wissen, dass die Fa. (es gab da nur mein (Ex-)Chef und mich), nur Insolvenz angemeldet hat, damit bzw. weil er, lt. seinen Worten ".... keine lust hat eine schwangere durchzufüttern...".

Ich würde jetzt natürlich die Kündigung durch den Insolvenzverwalter und dem Gewerbeaufsichtsamt vorziehen.

Was ist denn nun schlauer?!

LG Manja

 
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