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Geschrieben von biohuschel am 29.07.2006, 17:56 Uhr

Auch was rechtliches ....

Wir sind eine Eigentümergemeinschaft und der Nachbar hat in Erfahrung gebracht, das man die Brüstung nicht abnehmen darf (Bauordnung)und daraufhin haben wir ein Anwaltsschreiben mit einer Frist bekommen, die wir eingehalten haben.
Der Nachbar ist nur ein Eigentümer und eigentlich hätte die gesamte Eigentümergemeinschaft bzw. der Verwalter uns anmahnen müssen (meine ich) ist aber nicht geschehen.
Einen Prozess gab es natürlich nicht, nur zwei Anwaltsbriefe.
Christina

 
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