Geschrieben von HannaZ2 am 01.04.2016, 13:21 Uhr |
Arbeitsrecht - Kündigungsfrist
OK, danke.
Hier steht: "Soweit die Vorauss.d. §622 Abs. 5 BGB vorliegen, kann mit einer Frist von 4 WOchen gekúndigt werden."
Dh. wenn der Betrieb mehr als 20 ANgestellte hat, ist die Kúndigungsfrist die gesetzliche (4 Wochen zum 15. oder Monatsende, dh. ab heute zum 15.5. oder 31.5.)?
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- Arbeitsrecht - Kündigungsfrist - HannaZ2 01.04.16, 13:13
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