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Geschrieben von Leena am 24.01.2007, 9:14 Uhr

Anika84

Naja, das ist ja eine komplett andere Situation - wenn ein Elternteil mit dem einen Kind im Krankenhaus sein muss und noch ein anderes Kind da ist, um das sich sonst dieses Elternteil gekümmert, das jetzt ausfällt - dann bekommt das andere Elternteil schon diese Freistellung, aber eben, um sich um das andere "unversorgte" Kind zu kümmern und nicht, damit beide Elternteile bei dem einen Kind im Krankenhaus sein können...

 
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