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Geschrieben von doreen_fynn am 24.01.2007, 7:35 Uhr

KIND IM KH - FREISTELLUNG JOB?? WICHTIG!!

guten morgen, ihr lieben,
ich hoffe, dass uns hier jemand helfen kann.
unser großer (3), fynn, musste gestern in die uniklinik für kinderchirurgie und wird heute am knie opiert - er hatte am 12.1. einen sportunfall in der kita, wunde wurde dort nicht sauber gemacht, hat sich entzündet, mit irgendwas infiziert und nun ist alles vereitert und dick.
bei der ganzen geschichte sind schon mal mehrere dinge, über die ich (auch noch in der 19.ssw) mich tierisch aufregen kann und es auch tu:
1. warum wird einem von einem sportunfall nichts erzählt, wenn er in der kita war?
2. wie kann man eine verdreckte wunde nicht reinigen?!!!!
3. warum fühlte sich kein arzt zuständig und der kleine wurde immer weitergeschickt?
aber nun gut, das sind sachen, die wir als gegeben hinnehmen müssen, weil sie nicht mehr zu ändern sind - allerdings hab ich mir geschworen, dass ich die verantwortlichen zur rede stellen werde (wenn nicht noch mehr, eigentlich hab ich zu viel mehr lust!! vielleicht kann das ja einer verstehen)
unser eigentliches problem ist, dass der kleine jetzt im krankenhaus ist und wir als eltern natürlich immer bei ihm sein wollen, besuchszeiten sind von 8 bis 18.30 uhr, bis 20 uhr kann man die kinder anrufen - was bei einem 3jährigen nicht sooo viel sinn macht - mein mann müsste von 8.30 uhr bis 18 uhr arbeiten, würde aber jedesmal quer durch die stadt fahren müssen und könnte den kleinen nicht besuchen - mit den besuchszeiten lassen sie auch nicht mit sich reden, was ich verstehe. als fynn das letzte mal im krankenhaus war und mein mann das als kinderkrankenzeit in seiner firma abrechnen wollte (10 tage stehen einem ja rechtlich zu), meinten die, das ginge nicht, weil er im krankenhaus sei und da betreut werden würde - also haben sie ihm das ganze ohne nachfrage oder was zu sagen als unbezahlten urlaub aufgedrückt. jetzt meine frage (hoffentlich an leute, die sich damit auskennen, aber auch an andere): wie kann mein mann das bei seiner firma durchsetzen, dass es als kinderkrankenzeit, also auf die 10 tage, angerechnet wird, oder ist es rechtens, dass er da urlaub nehmen muss (es ihm einfach als unbezahlter urlaub angerechnet wird) - wir sind sogar schon am überlegen, ob er sich krankschreiben lässt (er selbst quält sich auch mit fieber noch auf arbeit, aber hier gehts um unser kind), er bekommt doch eh nichts hin auf arbeit.
mein job ist relativ simpel zu handhaben, da ich selbständig bin.
ich hoffe, ihr wisst, wo mein problem ist - ich bin nach einer schlaflosen nacht und dem stress gestern leider nicht mehr sonderlich gut in der lage meine gedanken in worte zu fassen.
lg doreen und stefan

 
11 Antworten:

Re: KIND IM KH - FREISTELLUNG JOB?? WICHTIG!!

Antwort von max am 24.01.2007, 7:54 Uhr

in Ö ist es im Angestelltengesetz geregelt. Da gibt es einen Paragraph der lautet so ungefähr: man bekommt für relativ kurze Zeit frei wenn eine für einen persönlich wichtige Angelegenheit ansteht. Das wäre ja so ein Fall.
Andererseits wirst ja du bei eurem Sohn bleiben oder? Dann kann er ja auch mal paar Std. Zeitausgleich nehmen oder? Weil in dem Fall würd ich das nicht in Anspruch nehmen. Einfach so aus Rechtsempfinden heraus wenn du ja im KH bist.

lg max

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Re: KIND IM KH - FREISTELLUNG JOB??

Antwort von Leena am 24.01.2007, 7:54 Uhr

Bin zwar Beamte und da sind manche Regelungen etwas anders als bei "normalen" Arbeitnehmern, aber ich müsste, wenn mein Kind im Krankenhaus ist, Urlaub nehmen - es sei denn, der zuständige Arzt bescheinigt, dass es aus medizinischen Gründen für das Kind wichtig sei, dass ich die ganze Zeit dabei wäre. (Wobei es nicht ginge, wenn ein Elternteil nicht berufstätig wäre - dann könnte das ja beim Kind bleiben, also in dem Fall könnte das arbeitende Elternteil auch keine Extra-Tage beantragen.)

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Re: KIND IM KH - FREISTELLUNG JOB??

Antwort von ANIKA84 am 24.01.2007, 8:07 Uhr

Hi


als mein kind im kh lag hat mein mann frei bekommen und das geld von der krankenkasse bekommen, da ich bei meiner tochter im kh bleiben musste und mein mann daheim bei unseren 5 jährigen sohn!
dieärzte im krankenhaus bescheinigen sowas aber sofort für die krankenkasse das ist gar kein problem wenn du zu hause bleibst!

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Re: Anika84

Antwort von Leena am 24.01.2007, 9:14 Uhr

Naja, das ist ja eine komplett andere Situation - wenn ein Elternteil mit dem einen Kind im Krankenhaus sein muss und noch ein anderes Kind da ist, um das sich sonst dieses Elternteil gekümmert, das jetzt ausfällt - dann bekommt das andere Elternteil schon diese Freistellung, aber eben, um sich um das andere "unversorgte" Kind zu kümmern und nicht, damit beide Elternteile bei dem einen Kind im Krankenhaus sein können...

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Re: KIND IM KH - FREISTELLUNG JOB?? WICHTIG!!

Antwort von naine am 24.01.2007, 9:38 Uhr

Hallo,

ich bin normal angestellt, und uns stehen pro Kind 10 Tage Kinderkrank zu, das muß glaube ich die kasse übernehmen, fragt da doch mal nach.

Wegen der Wunde, es kommt immer drauf an, was das für eine Wunde ist, einige sollten nicht gereinigt werden, tiefer gehende Wunden dann auch nur von Fachkräften (Arzt, K-Schwestern etc.)
Da man da auch so viel falsch machen kann. Da ich die Wunde aber nicht kenne, kann ich das nicht weiter beurteilen.

Gute Besserung an den kleinen.

LG naine

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Die rechtliche Seite

Antwort von tinai am 24.01.2007, 9:56 Uhr

sieht so aus: Wenn Dein Mann eine Bescheinigung vom Arzt darüber kriegt, dass er für die Betreuung seines Sohnes zur Verfügung stehen muss (Kinder unter 12), dann stehen im 10 Tage vom AG unbezahlte Freistellung zu. Den Verdienstausfall bekommt er zu einem gewissen Prozentsatz von der Krankenkasse ersetzt - es sei denn, der AG trägt das (ist eher selten).

Diese Bescheinigung wird er für einen KH-Aufenthalt nicht bekommen. Also auch keine Kinderkranktage. Dass der AG sich letztes Mal auf unbezahlten Urlaub eingelassen hat, war in meinen Augen kulant, er hätte auch darauf bestehen können, dass erst einmal Gleitzeit, bezahlter Urlaub dafür genommen wird.

Noch schwieriger wird es so eine Bescheinigung zu bekommen, wenn Du zu Hause freiberuflich bist also Deine Zeit frei einteilen kannst.

Wenn er krank ist, soll er sich krankschreiben lassen. Um bei seinem Sohn im KH zu sein, sollte er Urlaub nehmen (wenn er nicht krank ist).

Nimm es mir bitte nicht übel, ich bin zu 100% Deiner Meinung, dass bei einem dreijährigen 24 Stunden jemand vor Ort sein muss. Niemals würde ich mein Kind auch nur eine Minute alleine lassen. Ich habe das schon öfter durch und habe immer bezahlten Urlaub/Gleitzeit dafür genommen, meinen Mann und Tanten eingespannt, Kindermädche - eben alles was ging (wir haben ja noch ein zweites Kind, das betreut werden muss).

Was die Besuchszeiten angeht, da würde ich mich eiskalt darüber hinwegsetzen. Ich lasse mich nicht mehr abwimmeln, rausschicken oder auf irgendwelche Formalien ein. War beim ersten Mal ein Kampf, jetzt steht in unserer Akte vermutlich "renitente Eltern, Widerspruch zwecklos". Wir waren selbstverständlich immer rücksichtsvoll gegenüber anderen Kindern und auch gegenüber Nachtruhe etc. Aber keien Minute blieben unsere Tochter nie alleine.

Gruß Tina

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PS: Das wichtigste

Antwort von tinai am 24.01.2007, 10:00 Uhr

Viel Glück und gute Besserung für Euren Sohn!

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Re: KIND IM KH - FREISTELLUNG JOB?? WICHTIG!!

Antwort von tequila sunrise am 24.01.2007, 10:18 Uhr

Viele Krankenkassen übernehmen ohne Wenn und Aber die Mitaufnahme des Elternteils ins KH, wenn das Kind unter 12 Jahre alt ist (z.B die TK).
Bei unserer Tochter war es letztes Jahr so, dass ich vom Arzt eine Art "Krankschreibung für den Elternteil bei KH-Aufenthalt des Kindes" (dafür gibts einen Extra-Vordruck) bekommen habe. Der wurde bei der Krankenkasse eingereicht, mein AG genehmigte mir unbezahlten Urlaub und die KK hat den Lohn in der Zeit zu einem Großteil übernommen. Nach Rahmenbedingungen (anderer Elternteil etc.) wurde überhaupt nicht gefragt, ist komplett unerheblich.
Ich kann dich auch nur inständig bitten, dein Kind im Krankenhaus keine Minute alleine zu lassen. Setz dich durch !
LG

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PPS: Noch einmal darüber nachgedacht

Antwort von tinai am 24.01.2007, 10:20 Uhr

1. Ist es ohnehin seltsam, dass Eltern nur zu Besuchszeiten kommen dürfen.

2. Bei einem dreijährigen müsste es doch möglich sein, eine Bescheinigung darüber zu bekommen, dass die Anwesenheit der Eltern aufgrund des Alters notwendig für den Genesungsprozess ist. Das sollte kein Problem sein. Seid stur, verlangt so eine Bescheinigung! Und wenn sie sie Euch nur geben, damit sie Euch los sind :-)

Gruß Tina

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Re: PPS: Noch einmal darüber nachgedacht

Antwort von ANIKA84 am 24.01.2007, 10:24 Uhr

Aber... ich denke das ja nur ein elternteil zur genesung völlig ausreicht!! als ich mit unserer lütten im kh lag, war mein Mann auch nur wann und dann mal da, da er ja sich um unseren sohn kümmern musste!
die krankenkasse hat dem zufolge recht, es reicht völlig aus einem elternteil den verdienstausfall zu bezahlen!

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Re: KIND IM KH - FREISTELLUNG JOB?? WICHTIG!!

Antwort von SilvanaR am 24.01.2007, 12:54 Uhr

als meien große mit 4 unerwartet ins KH kam, war bei so kleinen die Anwesenheit der eltern erwünscht udn gefordert - da der betreuungsaufwand so hoch ist. Nun hatte ich noch eine 3 jährige daheim. Der AG meines Mannes hat sofort ihn nach hause gestellt und von der arbeit freigestellt - er sollte eine Krankschreibung fürs kind mitbringen. irgendwie hat ein teil der AG udn einen teil die krankenkasse gezahlt, aber wie das genau war, weiss ich nicht. Da kann man echt froh sein, dass er bei einem sehr großen und noch menschlichen unternehmen arbeitet

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