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Geschrieben von dieElle am 31.12.2011, 13:31 Uhr

Ämter-Frage

Nö, wenn Du keinen Anspruch auf Leistungen irgendwelcher Art hast oder erhebst und keinen Arbeitgeber hast, dem Du Deine verlängerte Elternzeit mitteilen mußt, dann bist Du ausschließlich Dir gegenüber verpflichtet ;-) Du solltest nur nicht aus den Augen verlieren, Dich rechtzeitig auf eine neue Arbeitsstelle zu bewerben, wenn Deine Elternzeit enden soll bzw. Dich dann wieder bei der Agentur für Arbeit arbeitslos und arbeitssuchend zu melden, um dann ggf. wieder Anspruch auf ALG 1 zu haben.

Guten Rutsch und Gruß,
dieElle

 
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