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Geschrieben von 3wildehühner am 17.07.2017, 13:15 Uhr

aber wer bezahlt das denn alles?

Natürlich muss dafür ein PFLEGEGRAD beantragt werden. Aber sie wird ihn vermutlich bekommen, da auch psychische Erkrankungen berücksichtigt werden; es geht nicht mehr nur um die "echten" Pflegetätigkeiten.
Und da die Mutter zur Zeit scheinbar ja nicht alleine bleiben kann, müsste das funktionieren, zumindest Pflegegrad 1, eventuell aber auch 2 zu erhalten.
http://www.pflege-grad.org/

 
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