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von Leena  am 01.11.2012, 16:40 Uhr

Aber 4 Wochen Urlaub sind doch 4 Wochen Urlaub.....

...na ja, wenn man die 4 Wochen Urlaub VOR dem Elternzeit nimmt, dann bekommt man für die 4 Wochen Urlaub immerhin das volle Gehalt. Für 4 Wochen Urlaub NACH der Elternzeit in Teilzeit gibt es nur das halbe Gehalt... So gesehen habe ich ein halbes Monatsgehalt verschenkt, weil ich die Sache mit dem Resturlaub nicht VOR Beantragung der Elternzeit wusste. *seufz*

Ansonsten - vorher hätte ich z.B. für die 4 Wochen z.B. 4 x 30 Std. = 120 Std. arbeiten müssen, hinterher hatte ich von den 4 Woche nur 4 x 15 Std. = 60 Std. frei.

4 Wochen sind 4 Wochen, stimmt schon - ein blödes Gefühl bleibt aber trotzdem... :-(

 
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