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Geschrieben von MadamePompadour am 11.10.2011, 7:20 Uhr

400 Euro Job... das kann doch nicht rechtens sein... Rat gesucht!

Jobangebot: Reinigungskraft in einer Zahnarztpraxis.

Gestern kam es zum Vertragsabschluss.

Frau Dr. beharrte auf die 8 €/Std. wäre aber nach längerer Zusammenarbeit bereit den Stundenlohn anzuheben. (Was ich mittlerweile nicht mehr glaube)
Grund ist einfach, dass schon viele Reinigungskräfte ein u. aus gingen.

Konnte ich verstehen und ich bekundigte nocht, dass ich an einer langfristigen Zusammenarbeit interessiert bin, unterhielten uns nett und somit war ich einverstanden und unterschrieb den Vertrag. 8 €/Std. Montag 2 Std, Mittwoch 2 Std. und Sonntags 3 Stunden.

Danach trommelte sie mit ihren Fingern auf den Tisch und überlegte noch was sie mir noch mitteilen müsse.... ihr sei es entfallen...

"ach ja, die Std. mit R.!"

R. ist eine Aushilfe die die Reingung vornimmt, wenn kein anderer da ist.
Sie ist auch selbst die Nachbarin der Frau Dr.
Kann aber als Reinigungskraft selbst dort nicht arbeiten, da sie selbst Vollzeit tätig ist u. zusätzl. noch eine Weiterbildung macht. Das heisst R. ist froh, dass sie da jetzt sozusagen "entlassen" wurde und Frau Dr. endlich Ersatz hatte.

Da R. also letzte Woche an den besagten Tagen (s.o.) mit mir zusammen die Praxis gereinigt hat u. mir so mitteilte wie was zu machen ist, müsste ich ihr meinen Stundenlohn bezahlen.

Denn R. ist offiziell seit dem 30.09. abgemeldet und ich seit dem 01.10. angemeldet. R. möchte natürlich dafür entlohnt werden und ich solle ihr also mein verdientes Geld von 56,- € ihr bitte in einen einem Umschlag zukommen lassen. Entweder in Briefkasten werfen oder aber Frau. Dr. auf den Schreibtisch legen damit sie es weiterleiten kann.
Muss ICH R. dafür bezahlen???

Tja, ich dachte ich Fall vom Glauben ab!

Dafür bin doch nicht zuständig oder doch? Frau Dr. hat doch R. darum gebeten an diesen Tagen zu arbeiten und mir das nötigste zu zeigen.
Wobei diese 7 Std. meiner Meinung nach sowieso unsinnig waren, da die Arbeitsweise bereits in 30 Min. durchbesprochen war.
In diesem Sinne müsste doch die Frau Dr. R entlohnen. Schließlich hat sie sie darum gebeten an diesen Tage zu arbeiten.

Ebenso ist es so, dass ich auch keinen Urlaubstage habe.
Sollte ich verhindet sein, könne ich R. kontaktieren, dass sie für mich einspringen sollte. Selbstverständlich gebe ich dann R. das Geld dafür.

Geht das hier alles mit rechten Dingen zu?
Ganz ehrlich - hätte ich dies vorher gewusst, hätte ich den Vertrag nicht unterschrieben.

Bin gestern Abend dann doch leicht entsetzt, verärgert ins Bett gefallen.

Am liebsten würde ich den Vertrag rückgängig machen....
geht vermutlich aber nur nicht...

Mein Mann meinte, ich solle heute Frau Dr. kontaktieren u. ihr mitteilen, dass ICH R. nicht bezahlen werde für eine Tätigkeit die Frau Dr. in Auftrag gegeben hat.

Das Problem an der Sache für mich ist diese...
Frau Dr. ist stets in meinen Arbeitszeiten mit in der Praxis. In ihrem Büro.
Wenn jetzt schon Ärgernis aufkommt und ich jetzt in diesem Sinne keine Einsicht habe, befürchte ich, dass da das Arbeiten nicht besonders nett wird

Bitte um Rat!
Wie soll ich handeln.
Ist die Korrekt wie Frau Dr. vorgeht?

Lieben Dank

 
16 Antworten:

Re: 400 Euro Job... das kann doch nicht rechtens sein... Rat gesucht!

Antwort von bobfahrer am 11.10.2011, 7:35 Uhr

Du hast deine Arbeitskraft zur Verfüging gestellt und dafür muss sie dich bezahlen. Auf keinen Fall gibts du ihr das Geld, wo gibt es denn sowas!

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Re: 400 Euro Job... das kann doch nicht rechtens sein... Rat gesucht!

Antwort von guinan am 11.10.2011, 7:42 Uhr

Gibt es in D eine Arbeitervertretung? Hier in Ö gibt es die Arbeiterkammer (http://www.arbeiterkammer.at/beratung.htm), die genau für Deine Problematik der richtige Ansprechpartner ist!

Leider weiß ich zu wenig bescheid und kann Dir deshalb nicht sagen ob es rechtens ist oder nicht. Mein Gefühl sagt aber, dass weder Dein Lohn an Fr. R. noch der unbezahlte Urlaub rechtens ist!

LG
Bettina

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Re: 400 Euro Job... das kann doch nicht rechtens sein... Rat gesucht!

Antwort von happy together am 11.10.2011, 7:42 Uhr

Ganz klar: hat sie dich nicht VORHER darauf hin gewiesen, dass die Einarbeitung unentgeltlich fuer die dich ist (und selbst dann wuerde sie sich rechtlich in einer Grauzone bewegen), hat sie dich fuer deine Arbeitskraft zu bezahlen.
Und auch wenn du Angst hast, dich am Anfang unbeliebt zu machen, moechte ich nicht wissen, auf welche Ideen sie wohl noch kommt, wenn sie erst einmal weiss, dass du brav der Konfrontation aus dem Weg gehst ...
Boshafter formuliert: es wird schon seinen Grund haben, wenn dort ein haeufiger Wechsel beim Reinigungspersonal stattfindet.

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Re: 400 Euro Job... das kann doch nicht rechtens sein... Rat gesucht!

Antwort von MadamePompadour am 11.10.2011, 7:48 Uhr

Das hat mich alles sehr verärgert.
Ich verstehe es nicht wie eine Zahnärztin so "frech" sein kann.
Das haut dem Fass den Boden aus.
Zumal sie sehr nett war und nach der Vertragsunterzeichung mit "da war noch etwas... sie müssen R. ....." kam.

Bin gekränkt, muß ich wirklich zugeben.

Den Sinn meine Einarbeitung für dessen SIE zuständig ist selbst zu bezahlen muss wohl keiner begreifen.

Und Anspruch auf Urlaub hätte ich doch auch?
3 Tag oder so in etwa. Habe mich dessen kurz mal belesen.

Frage ist nur, wie gehe ich jetzt vor?

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Re: 400 Euro Job... das kann doch nicht rechtens sein... Rat gesucht!

Antwort von Hannehoch6 am 11.10.2011, 8:01 Uhr

ich würde da gar nicht reagieren. Falls R dich noch einmal anspricht, sage ihr, sie solle sich an ihre Chefin wenden wegen ihrer Gehaltszahlung. Gehalt was dir ausgezahlt wird hast du nicht an Dritte weiterzugeben.

Natürlich steht dir auch bezahlter Urlaub zu. Arbeite erst einmal und den Urlaubsanspruch kannst du auch noch später einfordern, egal was im Vertrag steht und dann weiter sehen.

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Re: 400 Euro Job... das kann doch nicht rechtens sein... Rat gesucht!

Antwort von bobfahrer am 11.10.2011, 8:05 Uhr

Es kann ja auch sein das R. immer mal wieder putzt, so zwischendurch evtl Freitags und wenn du nicht da ist und da sie nicht angemeldet ist wird das Geld an dich bezahlt und du sollts dann R zahlen. Dann ist die Z. aus dem Schneider und du unterstützt Schwarzarbeit.

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ich würde da heute gleich wieder hingehen und tacheles reden

Antwort von TiBi2009 am 11.10.2011, 8:20 Uhr

1. ich bezahle niemanden, das ist ihre aufgabe

2. steht mir urlaub zu frau doktor

3. wenn sie diese tour bei all meinen vorgängern durchgezogen haben, ist es kein wunder das hier so ein reger durchgangsverkehr bei ihren putzkräften herrscht


und dann wirst du ja sehen ob sie es mag wenn jemand eier in der hose hat (*g*) oder lieber auf ja-sager steht

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Re: 400 Euro Job... das kann doch nicht rechtens sein... Rat gesucht!

Antwort von J+L am 11.10.2011, 8:20 Uhr

also, ob dir bezahlter urlaub zusteht weis ich nicht, aber urlaub an sich steht dir auf jedenfall zu. ( unbezahlt.--bezahlt????) muss auch im arbeitsvertrag aufgeführt sein.
ich würde jetzt schon auf barikaden gehen, und auf jedenfall deiner einlernkraft die viel zu viele stunden da war kein geld geben!
da du sie auch nciht beauftragt hast dies zu tun! sag aber gleich was, da du ja schon geschrieben hast, die kräfte geben sich die klinke in die hand, sonst meint sie sie kann dir weiterhin auf der nase rumtanzen.
im notfall gleich mal weiter suchen, vielelciht findest auch auch bald eine bessere stelle.

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Re: ich würde da heute gleich wieder hingehen und tacheles reden

Antwort von Sakra am 11.10.2011, 8:34 Uhr

du musst R. gar nichts zahlen, denn es wurde im vorfeld keine lohnfreie einarbeitungszeit festgelegt.

ich an deiner stelle, würde heute wieder hingehen und kündigen bzw. den vertrag aufheben, denn das ist für mich schon arglistige täuschung und trägt keineswegs zu einem repektvollen arbeitsumgang bei.

wenn du natürlich auf das geld angewiesen bist ., anfangen und schnellstens weitersuchen!!!

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Nein, das ist nicht okay, und auch Minijobber haben Rechte..

Antwort von bubumama am 11.10.2011, 8:59 Uhr

und zwar das Recht auf einen ordentlichen, schriftlichen Vertrag, auf Einhaltung der Vertragsregelung, auf Urlaub usw.

Informer Dich mal bei der Minijobzentrale.de, da steht alles Wichtige drin...

Da hätte ich ehrlich gesagt schon wieder die Lust am Arbeiten verloren, wenn mir die Chefin SO kommt....

melli

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Re: ich würde da heute gleich wieder hingehen und tacheles reden

Antwort von Sophie26 am 11.10.2011, 9:04 Uhr

Ich würde alle Modalitäten (wie beispielsweise bezahlter Urlaub, laut Internet steht er Dir zu, schau mal http://www.400-euro.de/400/arbeitsrecht.html) gleich am Anfang klären. Wer weiß, auf was für Ideen sie sonst noch kommt.
Geld an R. zahlst Du natürlich nicht. (Würde ich auch gleich offen ansprechen.)
Und notfalls, wenn Du nicht unter allen Umständen auf diesen Job angewiesen bist, gibt es doch bestimmt zunächst eine vertraglich festgelegte Probezeit, in deren Rahmen Du kündigen können müsstest.
Viel Erfolg!

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Re: 400 Euro Job... das kann doch nicht rechtens sein... Rat gesucht!

Antwort von Birgit67 am 11.10.2011, 9:47 Uhr

Ist denn wirklich eine Kündigungsfrist bei Dir drin??? Das kenne ich von 400 Euro Jobs so gar nicht - es werden die Stunden und er Stundenlohn ausgehandelt und wenn es mir nicht mehr passt wo ich arbeite dann gehe ich - kann ich auch von jetzt auf nachher mus nur evtl. das Geld dass ich dann trotzdem bekomme auch wenn ich nicht mehr arbeite zurückzahlen das wars dann d.h. wenn mir nach 30 Stunden einfällt ich will nicht mehr bei 40 Monatsstunden und dann aufhöre bekomme ich am Ende zwar das Geld für die 40 Stunden muss aber die 10 Stunden die ich nicht mehr arbeitete zurückzahlen.

Wenn ich keine Rechte habe habe ich auch keine Pflichten und fertig - wie soll Frau Dr. das denn einfordern??? Schau mal Deinen Vertrag genau an was da drin steht was vertraglich vereinbart wurde ob es nicht wirlich nur Stunde und Stundenlohn sind - dann kann sie machen was sie will wenn Du nicht willst hat sie keine Handhabe

Gruß Birgit

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Einen gesetzl. Urlaubsanspruch hast du auch!!!!!

Antwort von mozipan am 11.10.2011, 10:29 Uhr

Und zwar bei deiner 3-Tage-Woche macht das 12 Urlaubstage im Jahr.

Jeder Arbeitnehmer, auch der Minijobber, hat anspruch auf 4 Wochen Jahresurlaub. Wieviele Tage das dann sind, hängt von der Anzahl der Tage ab, die wöchentliche Arbeitstage sind.

Sprich: Bei ner 6-TW sind es 24 Tage Mindesturlaub. Daher kommt auch diese Zahl, die die meisten als gesetzl. Urlaubsanspruch angeben, was aber falsch ist!

Arbeitet man nämlich nur 5 Tage in der Woche, hat man gesetzlich nur Anspruch auf 20 Tage Urlaub und nicht 24.

Die Zahl der wöchtenlichen Arbeitstage mal 4 ergibt immer den gesetzlichen Mindesturlaub für alle Arbeitnehmer.

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Hast du keine Probezeit?

Antwort von Pemmaus am 11.10.2011, 10:30 Uhr

Während dieser kannst du auch von einem Tag zum anderen aufhören genauso wie der Arbeitgeber dir sagen kann, dass du morgen nicht wiederkommen brauchst.

Ich an deiner Stelle würde hingehen und nett aber bestimmt sagen, dass dir die mündlichen Vereinbarungen doch eher auf den Magen geschlagen haben und du nicht damit einverstanden bist. Du bist korrekt, fair und zuverlässig und erwartest das ebensolches von deiner Arbeitsstelle auch. Aus diesem Grund bist du jetzt gekommen.

1. Entlohnung von R. Frau Dr. hatte dich bestellt und R. auch und du kannst deinen Lohn, den DU versteuern musst (Lohnsteuererklärung) nicht einfach weiterreichen. Das geht nicht.

2. Auch Teilzeitkräften und Mini-Jobbern steht Urlaub zu. Anteilmäßig eben. Es gibt einen gesetztlichen Mindesturlaub, der ist dir mindestens auch zu gewähren.

Wie gesagt, bleibe nett, aber bestimmt. Entweder sie schätzt deine offenen Worte oder du brauchst nicht anfangen. Aber wie ich dich verstanden habe, wäre dir das unter den gegebenen Voraussetzungen auch egal. Ich finde, gerade zum Anfang sollte man seine Position deutlich machen.

LG
Pem

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@Pemmaus

Antwort von Mami65 am 11.10.2011, 11:35 Uhr

Nur als Anmerkung zu 1.: ein 400€-Job wird nicht versteuert. ;o)

Unabhängig davon hast du aber natürlich Recht: ich geb doch nicht MEIN verdientes Geld an jemand anders weiter!!! Einfach unglaublich!!

Zur AP: natürlich steht dir Urlaub zu, anteilig zum gesetzlichen Mindesturlaub. UND - mal so am Rande - dir steht natürlich auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu.

Ansonsten würde ich auch ganz klar die Fronten klären! Wen und ob Frau Dr. sich noch ne zweite Arbeitskraft holt, geht dich ja auch eigentlich nichts an, will sagen: IHR Problem!

Ansonsten würde ich persönlich mir sehr überlegen, ob ich da noch arbeiten möchte! Die in Aussicht gestellte Lohnerhöhung hat sie dir wahrscheinlich nur versprochen, um ihre Ruhe zu haben. Wenn sie als ZÄ jetzt schon so knauserig ist und dir oder R. nicht mal die paarundfünfzig Euro gönnt, dann wird sie freiwillig auch nicht mehr Stundenlohn bezahlen.

Ansonsten kannst du meines Wissens sofort kündigen. Was soll auch schon passieren? ;o)

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Re:

Antwort von seevetaler am 11.10.2011, 17:38 Uhr

Du hast Anspruch auf nichtbezahlten Urlaub
Ist keine Probezeit im Vertrag angegeben greift die gesetzliche Regellung.
Während dieser Probezeit kannst Du ohne Angaben von Gründen kündigen, Du hast aber auch hier eine 14 tägige Kündigungsfrist .
Es gibt bei 400,00 Eurojobs die sogenannte Pauschalsteuer, die der Arbeitgeber zahlt, welche er wiederum dem Arbeitnehmer auferlegen kann.

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