1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Astrid am 02.10.2023, 15:03 Uhr

Umgang mit Schlagen

Hallo,

doch, es kann richtig sein, wenn ein Kind sich in diesen Fällen körperlich wehrt, zum Beispiel durch Wegschubsen des Angreifers und ein lautes „Nein!“ oder „Lass mich!“

Es gibt im deutschen Gesetz (BGB) nicht zufällig den Notwehr-Paragraphen. Der besagt, dass sogar Erwachsene sich körperlich wehren dürfen, wenn sie angegriffen oder sogar nur heftig verbal attackiert werden.

Ich habe meinen Kindern beigebracht, dass sie niemals von sich aus anderen Kindern weh tun dürfen. Dass sie sich aber wehren dürfen, wenn ein Kind ihnen wehtut. Es gibt aggressive Kinder, die keine andere Sprache verstehen, als eine körperliche Abgrenzung. Und die sofort aufhören, ein Kind zu schlagen, wenn sie mal einen kräftigen Schubser rückwärts eingesteckt haben.

Wenn ein Kind sich nicht wehren darf, ist das gut gemeint, kann aber dazu führen, dass es in eine ungute Opferrolle gerät. Da nicht immer ein Lehrer parat steht, wenn so etwas passiert, finde ich es wichtig, dass ein Kind den Unterschied zwischen Selbst-Schlagen und Notwehr (berechtigte Abwehr eines Angriffs) kennt.

LG

 
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