1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von jokasilemi am 10.05.2006, 14:42 Uhr

rein rechtlich ist es so

... dass die schule für die zeit des regulären unterrichtes (also auch bei ausfallstunden, hitzefrei...) die aufsichtspflicht für die kinder hat und eine betreuung zur verfügung stellen muss.

 
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