Geschrieben von jokasilemi am 10.05.2006, 14:42 Uhr |
rein rechtlich ist es so
... dass die schule für die zeit des regulären unterrichtes (also auch bei ausfallstunden, hitzefrei...) die aufsichtspflicht für die kinder hat und eine betreuung zur verfügung stellen muss.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Thema: Hitzefrei - MAriakat 08.05.06, 21:53
- Re: Thema: Hitzefrei - max 08.05.06, 22:04
- Re: Thema: Hitzefrei - Anna´s und Emilia´s Mama 08.05.06, 23:30
- Re: Thema: Hitzefrei - kalj 09.05.06, 7:58
- aber Sie kann DICh anrufen - Henni 09.05.06, 11:25
- Bei uns gibt es für den Fall von Schulausfall aller Art... - Trini 09.05.06, 11:37
- rein rechtlich ist es so - jokasilemi 10.05.06, 14:42
- Re: Thema: Hitzefrei - max 08.05.06, 22:04
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