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Geschrieben von Häckse am 24.04.2015, 20:47 Uhr

@Sojamama

Es gibt ja noch etwas zwischen schweigend hinnehmen und einer Beschwerde, die die Befürchtung hervorruft, sie könne dem eigenen Kind schaden.

Ihr habt doch sicher auch Elternvertreter. Wenn das kein Einzelfall war, sondern bei der Lehrkraft häufiger vorkommt, ist das doch ein Fall für die. Die können wunderbar sagen, von mehreren Eltern angesprochen worden zu sein ohne Namen zu nennen und das sachlich vortragen, ohne dass es auf sie selbst oder ihre Kinder zurückfällt. Ist schließlich ihr Job, Anliegen aus der Elternschaft vorzubringen.

 
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