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Geschrieben von mams am 08.07.2014, 20:33 Uhr

nein

das verstößt gegen den datenschutz. wenn der schüler es erlaubt, ok. aber wer traut sich schon, auf die frage "wer möchte seine note nicht öffentlich hören?" mit "ich" zu antworten? deshalb verkünde ich noten nur und ausschließlich unter vier augen. hat auch den vorteil, dass ich mich nicht vor anderen rechtfertigen muss - "warum hat der ne 2 und ich nicht?"

 
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