10 - 13 ...
 

10 - 13 ...

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Snaffers am 10.07.2014, 19:32 Uhr

@ Jule9b

Ähm, jegliche Landesverfassung bzw. Landes-Datenschutzgesetz beinhaltet das.

Personenbezogene Daten (und das sind auch Schulnoten) dürfen von öffentlichen Stellen/ihren Bediensteten (dazu gehören zwangsläufig Lehrer - auch die an staatlich anerkannten Privatschulen - die hier eine staatliche Aufgabe übernehmen und damit die gleichen Verpflichtungen haben) nicht ohne Einwilligung der Person an unbefugte Dritte (dazu gehören nicht die Eltern, da Personensorgeberechtigte) weitergegeben werden.
Nennt sich allgemein auch 'dienstliche Schweigepflicht'.

Wenn die Kinder ihre eigenen Noten verkünden, ist das ihr persönliches Recht, sind ja ihre Daten.

Zu erzieherischen Mitteln darf dieser Datenschutz etwas aufgeweicht werden (eben grade, wenn du sagst 'X und Y haben (fast) alles richtig, da könnt ihr nachfragen'). Ein generelles Verkünden von Noten ist aber rechtlich doch sehr kritisch, da ein erzieherischer Charakter eher nicht gegeben ist.
Bemerkungen wie 'Schäm dich' sind laut ausgesprochen erzieherisch auch sehr fragwürdig (allerdings rechtlich unproblematisch), als schriftlicher Kommentar erfüllen sie vermutlich besser den Zweck.

Selbstverständlich kann, wenn ALLE Kinder und ALLE Erziehungsberechtigten einverstanden sind, auch anders vorgegangen werden.

So wurde das bei uns vor 12 Jahren im Schulrecht gelehrt - die Datenschutzbestimmungen sind seit damals allerdings deutlich verschärft worden...

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum 10 - 13 ...
Die ersten Schritte in die Pubertät
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.