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Geschrieben von 2auseinemholz am 23.07.2015, 8:03 Uhr

an Caot

Hallo!

ja bei solchen katastrophalen schulischen Verhältnissen:

"An unserer Schule stehen in den Pausen die Ranzen oft vor den verschlossenen Klassenräumen, die Kinder, die zum Ranzen gehören, toben auf dem Schulhof herum, da kann sehr leicht was geklaut werden. Ranzen werden mit Füßen getreten, da setzt sich wer drauf oder es ergießt sich mal ein Getränk drüber. Da würde ich keinen Wertgegenstand mitgeben. Man kann schon froh sein, wenn die Leihbücher ein Schuljahr soweit überleben, daß sie wieder zurückgenommen werden"

würde ich auch keinen Wertgegenstand mitgeben.

Wobei ein "Wertgegenstand" nur dann zu einem wird, wenn er sehr selten vorkommt. Hier sind 200€ Smartphones eher Durchschnitt, also keine exklusiven "Wertgegenstände" und schulintern "geklaut" wird da eher im Bereich von Radiergummis / Mützen was. Nur Fahrräder werden hier in großem Stil abgeräumt, immer mal so 20 Stck-weise - mittlerweile werden sie hier durchgehend kameraüberwacht.

LG, 2.

 
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